Ohne erforderliche Fahrerlaubnis mit Roller unterwegs
Bei der Kontrolle eines 25er Mofa-Rollers stellten die Polizeibeamten fest, dass der Roller durch technische Veränderungen über 50 km/h schnell war. Da der Fahrer des Zweirads nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen konnte, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Das Mofa wurde ebenfalls sichergestellt, da dessen Betriebserlaubnis durch die Veränderungen erloschen war. /piwfb
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