Gleich zweimal innerhalb von 18 Stunden (Tatzeiten: 15.06.2020, 15:15 Uhr und 16.06.2020, 09:30 Uhr) mussten Beamte der Polizeiinspektion Zweibrücken Maßnahmen gegen einen 54-Jährigen aus dem Kreisgebiet treffen, der im Verdacht steht, jeweils mit über drei Promille Atemalkoholgehalt einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr geführt zu haben. In beiden Fällen wurde dem Mann eine Blutprobe zur Feststellung der tatsächlichen Alkoholisierung entnommen. Da sein Führerschein am 15.06.2020 zum Zweck der Einziehung sichergestellt wurde, musste das zweite Strafverfahren vom 16.06.2020 wegen erneuter Trunkenheit im Straßenverkehr um den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erweitert werden. | pizw
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