Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken und der Polizeidirektion Pirmasens - Erpressung eines Geschäftsinhabers aufgeklärt
Der Inhaber eines Zweibrücker Geschäftes erhielt im vergangenen Monat Anrufe mit unterdrückter Nummer. Der Anrufer meldete sich mit einem Scheinnamen und erpresste den Geschäftsinhaber. Nähere Angaben hierzu können aus ermittlungstaktischen Gesichtspunkten noch nicht veröffentlicht werden. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Pirmasens führten zu einem 19jährigen Tatverdächtigen aus Pirmasens. Über die Staatsanwaltschaft Zweibrücken wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt, der gestern umgesetzt wurde. Der Beschuldigte übergab freiwillig das Handy, mit dem die Telefonate geführt worden waren. Er gestand zudem, die Telefonate geführt zu haben. Nach seiner Vernehmung und erkennungsdienstlicher Behandlung wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. kips
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