Tatverdächtig waren drei Männer im Alter von 16, 18 und 20 Jahren. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich unterdessen heraus, dass das Mädchen die Übergriffe der Männer frei erfunden hat.
Da die vormals Geschädigte derzeit noch nicht strafmündig ist, erwartet sie kein Strafverfahren. Dennoch gilt: Wer wissentlich eine Straftat vortäuscht, macht sich selbst strafbar und muss mit einem Strafverfahren rechnen.
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