Am Samstag, den 25.07.2020, gegen 10.30 Uhr fuhr ein 63-jähriger französischer Staatsangehöriger mit seinem alten Pkw, Fiat Punto, mit französischen Kennzeichen auf der L 475 durch das Wallhalbtal, aus Richtung Wallhalben in Richtung Thaleischweiler-Fröschen. Auf gerader und übersichtlicher S ...

26.07.2020

Absichtlicher Auffahrunfall im Wallhalbtal nahe Herschberg, bei dem der Verursacher ohne Führerschein und Versicherungsschutz fuhr


Am Samstag, den 25.07.2020, gegen 10.30 Uhr fuhr ein 63-jähriger französischer Staatsangehöriger mit seinem alten Pkw, Fiat Punto, mit französischen Kennzeichen auf der L 475 durch das Wallhalbtal, aus Richtung Wallhalben in Richtung Thaleischweiler-Fröschen. Auf gerader und übersichtlicher Strecke fuhr dieser ohne ersichtlichen Grund auf einen voranfahrenden Pkw, Opel Meriva auf, welcher im dortigen Bereich ordnungsgemäß die mittels Verkehrszeichen ausgewiesenen 50 km/h fuhr. Dabei entstand sehr geringer Sachschaden in Höhe von ca. 100. Euro. Im Rahmen der Unfallaufnahme durch die Polizeistreife wurde festgestellt, dass der Verursacher einen bereits abgelaufenen amtlichen französischen Pkw-Führerschein bei sich hatte. Eine Überprüfung ergab, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt in Frankreich entzogen war und er somit nicht mehr fahren durfte. Weiterhin stellte sich heraus, dass für den Pkw des Verursachers kein Versicherungsschutz mehr bestand. Nach Einziehung des Führerscheins, Untersagung der Weiterfahrt, Sicherstellung des Pkw nach Abschleppen auf ein Abschleppgelände, wurde dem Beschuldigten ein Atemalkohol- und Drogenvortest angeboten, da entsprechende Auffälligkeiten und eine leichte Verwirrtheit festzustellen waren. Die Vortests erbrachten kein Ergebnis. Nachdem der Beschuldigte im Rahmen seiner Vernehmung auf die Frage, weshalb er auf gerader und übersichtlicher Strecke auf den voranfahrenden Pkw aufgefahren war äußerte, dass er hierzu "Lust gehabt" habe, muss von einem absichtlich herbeigeführten Verkehrsunfall ausgegangen werden. Diesbezüglich sowie wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und fehlendem Versicherungsschutz wurden Strafverfahren eingeleitet. piwfb

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