. Diebstahl eines Bienenvolkes: In der Zeit von Donnerstagabend bis Freitagmorgen kam es zu einem Diebstahl eines Bienenvolkes am Lavendel-Labyrinth, welches sich in der Nähe des Friedhofes in Kastellaun befand. Unbekannte Täter schraubten den dort extra für Besucher aufgestellten Schaukasten mi ...

26.07.2020

Wochenendpressebericht der Polizeiinspektion Simmern (Freitag, 24.07.2020 - Sonntag, 26.07.2020)


. Diebstahl eines Bienenvolkes: In der Zeit von Donnerstagabend bis Freitagmorgen kam es zu einem Diebstahl eines Bienenvolkes am Lavendel-Labyrinth, welches sich in der Nähe des Friedhofes in Kastellaun befand. Unbekannte Täter schraubten den dort extra für Besucher aufgestellten Schaukasten mit samt des Bienenvolkes ab und entwendeten diesen. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion in Simmern (Tel.: 06761/921-0)

Fahren ohne Fahrerlaubnis / Fahren unter Drogen: Am Freitagmittag wurde bei einer Verkehrskontrolle in Simmern festgestellt, dass der Kontrollierte nur im Besitz eines ausländischen Führerscheines war. Diesen hätte er aber, da er schon längere Zeit seinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, unbedingt umschreiben müssen. Somit lag hier ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vor. Weiterhin wurden bei dem Fahrer drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt. Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest reagiert positiv. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Ihn erwarten jetzt gleich mehrere Anzeigen.

Trunkenheitsfahrten: Am Samstagmittag konnte im Bereich Kastellaun ein Fahrzeugführer angetroffen werden, welcher deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest zeigte einen Wert von deutlich über einer Promille an. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, sein Führerschein wurde sichergestellt und ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren.

Am Samstagabend konnte dann im Bereich von Rheinböllen ein weiterer Fahrzeugführer kontrolliert werden, welcher ebenfalls unter Alkoholeinfluss stand. Da der Atemalkoholwert unter einer Promille lag, erwartet diesen Fahrer nun eine Ordnungswidrigkeitenverfahren.

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