Steinhorst, Kreisstraße 97, Bahnübergang in 
Richtung Metzingen 09.11.2010, 14.20 Uhr

   Wie durch ein Wunder unverletzt blieb eine 69jährige Radfahrerin 
aus Steinhorst, die am Dienstagnachmittag an einem unbeschrankten 
Bahnübergang zwischen Steinhorst und Metzingen von einem Güterzug 
erfa ...

10.11.2010

Güterzug erfasst Radfahrerin/
69jährige bleibt unverletzt


Steinhorst, Kreisstraße 97, Bahnübergang in
Richtung Metzingen 09.11.2010, 14.20 Uhr

Wie durch ein Wunder unverletzt blieb eine 69jährige Radfahrerin
aus Steinhorst, die am Dienstagnachmittag an einem unbeschrankten
Bahnübergang zwischen Steinhorst und Metzingen von einem Güterzug
erfasst wurde. Gegen 14.20 Uhr wollte die hör- und sehbehinderte
Rentnerin mit ihrem Dreirad die Gleise überqueren und übersah hierbei
den aus Richtung Celle nahenden Zug. Der 42jährige Lokführer leitete
sofort eine Vollbremsung ein, dennoch touchierte die Diesellokomotive
die Radfahrerin seitlich, so dass die 69jährige vom Rad fiel und im
begrünten Straßengraben landete. Während das Fahrrad arg ramponiert
wurde, blieb die Frau vollkommen unverletzt. Auch der Lokführer kam
mit dem Schrecken davon und konnte nach der polizeilichen
Unfallaufnahme seine Fahrt nach Wittingen fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Gifhorn
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Reuter
Telefon: + 49 (0)5371 / 980-104
Fax: + 49 (0)5371 / 980-130
E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de




Firma: Polizeiinspektion Gifhorn

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GF
Stadt: Steinhorst


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/290049.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de