Vor einem Streifenwagen fuhr eine Radfahrerin. Dabei fuhr sie
derart in Schlangenlinien, dass ein gefahrloses Überholen zunächst
nicht möglich war.
Als die Fahrerin nach Aufforderung anhielt, stellten die Beamten
fest, dass die Frau augenscheinlich stark alkoholisiert war. Ein
Alco-Test ergab 2, 52 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde
angeordnet.
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