Am 13.04.2011 gegen 11.15 Uhr wurde die 
Bundespolizei in Neumünster zu einem Einsatz nach Rendsburg gerufen. 
Unbekannte Täter hatten einen Zug der Regionalbahn SH auf der Fahrt 
von Flensburg nach Neumünster mit Steinen beworfen. Die Reisenden im 
Zug kamen mit dem Schrecken davon, der Stein d ...

14.04.2011

Rendsburg - Zug mit Steinen beworfen - Bundespolizei warnt vor Gefahren im Bahnbereich


Am 13.04.2011 gegen 11.15 Uhr wurde die
Bundespolizei in Neumünster zu einem Einsatz nach Rendsburg gerufen.
Unbekannte Täter hatten einen Zug der Regionalbahn SH auf der Fahrt
von Flensburg nach Neumünster mit Steinen beworfen. Die Reisenden im
Zug kamen mit dem Schrecken davon, der Stein durchschlug nicht die
Scheibe zersplitterte diese jedoch.

In den letzten Tagen kam es ebenfalls zu zwei Bewürfen von Zügen
auf der Bahnstrecke Husum-Kiel und Hamburg Westerland.
Glücklicherweise wurde niemand verletzt, es entstand jedoch
Sachschaden.

Da ab Freitag die Osterferien in Schleswig-Holstein beginnen,
nehmen die Bundespolizei und die Deutsche Bahn dieses zum Anlass, um
erneut auf die Lebensgefahren hinzuweisen, die im Gleisbereich drohen
können.

Das Bewerfen von Zügen stellt den Straftatbestand des gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr dar und ist kein Kavaliersdelikt.
Hierbei können Reisende im Zug verletzt werden. Auf Täter, die durch
die Bundespolizei ermittelt werden, kommen neben den strafrechtlichen
Konsequenzen auch die Regressforderungen des Verkehrsbetreibers zu.
Diese Ersatzansprüche gelten als vollstreckbare Titel von bis zu 30
Jahren.

Auf die Schienen gelegte und von Zügen zerfahrene Steine bilden
scharfkantige Splitter, die wie bei einer Explosion unkontrolliert
umherfliegen. Die Splitter können zu schweren Verletzungen und
Sachschäden führen. Auch der Aufenthalt im Gleisbereich, wie
Ãœberschreiten der Gleise oder sogar das Spielen auf Bahngleisen birgt
immer Lebensgefahr. Moderne Züge sind leise. Sie sind erst
unmittelbar vor Passieren des eigenen Standortes zu hören. Die
Anhaltewege der Züge sind entsprechend lang. Bei einer eingeleiteten
Schnellbremsung können auch Reisende im Zug verletzt werden.


Eltern sollten Ihre Kinder auf die besonderen Gefahren der
Bahnanlagen hinweisen und Ihre Kinder von den Bahnanlagen fernhalten.
Achten Sie darauf, was Ihre Kinder tun und wo sie sich aufhalten.

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Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 - 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Ãœberwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.




Firma: Bundespolizeiinspektion Flensburg

Kontakt-Informationen:
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Stadt: Flensburg


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