Unterschiedlich dürfte die Motivation für zwei 
14 und 15 Jahre alte Jugendliche und eine 22-jährige Frau gewesen 
sein, die am Mittwoch in der Innenstadt festgenommen wurden. Das 
Delikt ist jedoch identisch: Ladendiebstahl. Die beiden Jungen waren 
in einem Kaufhaus beim Diebstahl von Computer ...

19.01.2012

Darmstadt: Strafanzeigen und ein Haftbefehl


Unterschiedlich dürfte die Motivation für zwei
14 und 15 Jahre alte Jugendliche und eine 22-jährige Frau gewesen
sein, die am Mittwoch in der Innenstadt festgenommen wurden. Das
Delikt ist jedoch identisch: Ladendiebstahl. Die beiden Jungen waren
in einem Kaufhaus beim Diebstahl von Computerspielen und eines
T-Shirts im Gesamtwert von rund 135,- EUR ertappt worden. Gegen sie
wurde Strafanzeige erstattet. Die junge Frau, Drogenkonsumentin und
bereits mehrfach polizeibekannt, war in einem Elektronikmarkt beim
Diebstahl von fünf Spielen im Gesamtwert von knapp über 200,- EUR
erwischt worden. Zudem wurden in ihrem Rucksack weitere Spiele
gefunden, die nicht aus diesem Laden stammten. Auch bestand gegen die
22-Jährige bereits ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Köln
wegen Diebstahl. Sie wurde dem Haftrichter vorgeführt, der den
Haftbefehl bestätigte.


ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
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