In der Nacht zu Freitag befährt eine Zivilstreife 
der Gifhorner Polizei gegen 00.20 Uhr die Hauptstrasse in Osloß und 
kontrollieren dort einen Rollerfahrer. Bei dem Roller handelt es sich
um ein Kleinkraftrad. Die Beamten können die nun folgende Geschichte 
kaum glauben: der 48-jährige Fahrer ...

12.10.2012

Rollerfahrer ohne Führerschein, Haftbefehl vollstreckt


In der Nacht zu Freitag befährt eine Zivilstreife
der Gifhorner Polizei gegen 00.20 Uhr die Hauptstrasse in Osloß und
kontrollieren dort einen Rollerfahrer. Bei dem Roller handelt es sich
um ein Kleinkraftrad. Die Beamten können die nun folgende Geschichte
kaum glauben: der 48-jährige Fahrer gibt an, derzeit in Krefeld zu
wohnen. Er würde aber gerade zu seiner Freundin nach Berlin ziehen.
Seine Sachen seien schon da, er konnte aber den Roller irgendwie
nicht mit einer Spedition verschicken. Also habe er sich auf den
Roller gesetzt und wolle nun nach Berlin fahren. 10 Stunden sei er
bereits unterwegs und habe schon 5 mal Tanken müssen. Im Verlauf der
Kontrolle konnte der Rollerfahrer alles mögliche an Papieren
vorzeigen, nur keinen Führerschein, was die Beamten zunehmend stutzig
machte. Eine Überprüfung ergibt, dass der Mann nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist, was er anschließend auch reumütig einräumt. Damit
aber noch nicht genug! Eine weitere Überprüfung ergibt, dass der Mann
zur Festnahme ausgeschrieben ist und gegen ihn Haftbefehl vorliegt.
Haftgrund: Freiheitsstrafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis! Statt
seine Fahrt nach Berlin fortsetzen zu können klickten nun die
Handschellen und der Reisende wurde in die Justizvollzugsanstalt nach
Braunschweig eingeliefert. Ein weiteres Verfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis wurde von den Beamten eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Gifhorn
Marc Herrmann, KOK
Telefon: + 49 (0)5371 / 980-110
Fax: + 49 (0)5371 / 980-150
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