Unzulässige Xenon-Leuchten, die der Autobesitzer nachträglich in
seinen Geländewagen eingebaut hatte, waren ursächlich für einen
Verkehrsunfall am frühen Donnerstagabend auf der Kreisstraße 62
östlich von Bechtsbüttel.
Der 45-jährige Braunschweiger fuhr mit seinem Jeep auf der K 62 in
Richtung Bevenrode und wollte ein vor ihm fahrendes Wohnmobil
überholen. Dessen Fahrer, ein 42-jähriger aus Braunschweig, fühlte
sich durch die Scheinwerfer des nachfolgenden Geländewagens erheblich
geblendet und erschrak. Auf der schmalen Fahrbahn schwenkte er
dadurch mit seinem Wohnmobil nach links und stieß dort seitlich gegen
den gerade in diesem Augenblick überholenden Jeep.
An beiden Fahrzeugen entstand bei der Kollision leichter Schaden,
die Fahrzeugführer blieben jedoch unverletzt. Gegen den 45-jährigen
Jeepfahrer wurde ein Bußgeldverfahren wegen des unzulässigen Einbaus
der Xenon-Leuchten eingeleitet, welches ein Erlöschen der
Betriebserlaubnis des Geländewagens zur Folge hat.
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