Deutscher Versicherungsschutz für deutsche Sicherheitsunternehmen: Ab Dezember 2013 tritt die erst kürzlich beschlossene, gesetzliche Neuregelung für den Einsatz privater Sicherheitsdienstleister auf deutschen Handelsschiffen in Kraft. Für Sicherheitsunternehmen gilt nun ein definiertes Zulassun ...

14.08.2013

Neuregelung zum Schutz der deutschen Handelsflotte


Deutscher Versicherungsschutz für deutsche Sicherheitsunternehmen: Ab Dezember 2013 tritt die erst kürzlich beschlossene, gesetzliche Neuregelung für den Einsatz privater Sicherheitsdienstleister auf deutschen Handelsschiffen in Kraft. Für Sicherheitsunternehmen gilt nun ein definiertes Zulassungsverfahren, welches jedes Unternehmen durchlaufen muss, wenn es Schiffe unter deutscher Flagge schützen will. Ab Dezember 2013 tritt die erst kürzlich beschlossene, gesetzliche Neuregelung für den Einsatz privater Sicherheitsdienstleister auf deutschen Handelsschiffen in Kraft. Für Sicherheitsunternehmen gilt nun ein definiertes Zulassungsverfahren, welches jedes Unternehmen durchlaufen muss, wenn es Schiffe unter deutscher Flagge schützen will. Ein wichtiger Bestandteil des Zulassungsverfahrens ist der Versicherungsschutz. ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH, ein Unternehmen der BDJ-Gruppe, informiert über die Neuregelungen sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz.

Der Schutz der deutschen Handelsflotte ist eine neue Aufgabe für deutsche Sicherheitsunternehmen. Gab es in der Vergangenheit eine unklare rechtliche Lage für die Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sein wollten, gibt es nun seit dem 21. Juni 2013 Rechtsklarheit. Mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2013 dürfen Schiffe unter deutscher Flagge nur noch durch zugelassene private Sicherheitsdienste geschützt werden. War es bisher zum Schutz gegen Piraten möglich auf Dienstleister aus allen Ländern zurückzugreifen, gelten ab diesem Datum der neue § 31 der Gewerbeordnung, der die Zulassung von privaten Sicherheitsdiensten für diese Dienstleistung regelt. Das bedeutet, dass auch ausländische Sicherheitsunternehmen den deutschen Standard erfüllen müssen, wenn sie deutsche Schiffe schützen wollen. Damit haben deutsche Unternehmen eine klare rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit.

ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH, ein Unternehmen der BDJ-Gruppe, hat als Spezialmakler für Sicherheitsunternehmen jetzt mit zwei deutschen Versicherungsgesellschaften Versicherungskonzepte für den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz entwickelt. Mit diesem Versicherungsschutz sind deutsche Unternehmen auch in der Lage, international für Schiffe unter anderen Flaggen tätig zu werden, denn der Versicherungsschutz erfüllt auch die Voraussetzungen, die nach dem internationalen Standard gemäß den GUARDCON-Regeln gefordert werden.



Durch die Vereinbarung eines deutschen Vertragstextes, dem deutsches Recht und auch ein deutscher Gerichtsstand zugrunde liegt, erhalten sowohl die Sicherheitsdienstleister aber insbesondere auch die Reeder Klarheit. Die ansonsten bei am englischen Markt platzierten Verträgen häufigen Probleme des Verstehens von bestimmten Passagen und die Geltendmachung von Ansprüchen vor ausländischen Gerichten entfallen dadurch.

„Mit unserem speziell auf die Bedürfnisse der in dem Bereich der Maritimen Sicherheit tätigen Sicherheitsunternehmen zugeschnittenen Versicherungskonzept und den damit verbundenen im internationalen Vergleich sehr günstigeren Versicherungsbeiträgen erhalten die deutschen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil im Vergleich mit internationalen Wettbewerbern.“, so Bernd M. Schäfer, Geschäftsführender Gesellschafter der ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH.




Firma: BDJ Versicherungsmakler

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frau Pfaff
Stadt: Hamburg
Telefon: 040-37603181


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