-

Ort: Bremen-Neustadt, Thedinghauser Straße
Zeit: 9.9.13

Noch bevor ein 24-Jähriger aus der Neustadt den Diebstahl seines
grünen Hollandrades bei der Polizei angezeigt hatte, entdeckte er sein
Fahrrad als Angebot im Internet anhand besonderer Merkmale. Er
vereinbarte mit dem Verkäufer eine ...

11.09.2013

Nr.: 0496--Gestohlenes Hollandrad im Internet angeboten--




-

Ort: Bremen-Neustadt, Thedinghauser Straße
Zeit: 9.9.13

Noch bevor ein 24-Jähriger aus der Neustadt den Diebstahl seines
grünen Hollandrades bei der Polizei angezeigt hatte, entdeckte er sein
Fahrrad als Angebot im Internet anhand besonderer Merkmale. Er
vereinbarte mit dem Verkäufer eine Probefahrt und verständigte die
Ermittlungsgruppe Fahrrad der Polizei Bremen.

Bei dem Besichtigungstermin in Huckelriede erkannte der Bestohlene
sein Fahrrad eindeutig als sein Eigentum wieder. Zivilbeamte stellten
nicht nur das Fahrrad bei dem polizeibekannten 17-jährigen Hehler aus
Arsten sicher, sondern auch sein Smartphone, mit dem der Jugendliche
offensichtlich noch weitere Verkäufe von Fahrrädern abgewickelt hatte.
Allein seit Ende August wurden unter derselben Handynummer mindestens
fünf weitere Fahrräder im Internet angeboten. Nach seiner vorläufigen
Festnahme wurde er seinen Eltern übergeben. Am Wohnort wurde ein
weiteres Fahrrad sichergestellt, das vermutlich ebenfalls aus einem
Diebstahl stammt. Der Jugendliche gab an, die angebotenen Fahrräder
auf dem Flohmarkt gekauft zu haben. Gegen ihn wird jetzt wegen
Verdacht des Diebstahls und der Hehlerei ermittelt.

Fahrradbesitzer, die ihre Fahrräder über Kleinanzeigen, auf
Flohmärkten oder auf der Straße, in der Gaststätte etc. gekauft haben
und Zweifel haben, ob es sich um ein gestohlenes Fahrrad handelt,
können sich unter Rufnummer 362-16118 und -16125 oder per Mail
eg24fahrrad@polizei.bremen.de an die Ermittlungsgruppe Fahrrad wenden.
Auf jeden Fall sollten sich Kaufinteressenten einen Eigentumsnachweis
zeigen lassen.

Die Polizei Bremen warnt:
Vorsicht beim Kauf im Internet, auf dem Flohmarkt, auf der Straße, in
der Gaststätte etc. - Vorsicht bei Schnäppchen! Billig kann teuer
werden!



o Man kann kein Eigentum an gestohlenen/fremden Sachen erwerben, daher
sind Fahrrad und Kaufpreis weg!
o Von Amts wegen wird eine Anzeige wegen Hehlerei gegen Verkäufer und
Käufer gefertigt.

Was kann man vorbeugend tun:

o Eindeutigen Eigentumsnachweis (Kaufquittung, ggf. Kaufvertrag,
Fahrradunterlagen etc.) und Ausweis des Verkäufers zeigen lassen.
o Wenn das Fahrrad offensichtlich viel zu günstig angeboten wird:
FINGER WEG!
o Ein seriöser Verkäufer hat nichts dagegen, wenn man sich vorab die
Fahrraddaten notiert und die Angaben an einem Polizeirevier überprüfen
lässt.


ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235

Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Franka Haedke
Telefon: 0421/362-12114/-115
Fax: 0421/362-3749
pressestelle@polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de




Firma: Polizei Bremen

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HB
Stadt: Bremen


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/942647.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de