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Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt!

ID: 1006892

(ots) - (mb) Es ist mehr als ärgerlich: Ich komme nach
einem Einkauf zum Parkplatz zurück und entdecke eine Beule und eine
lange Schramme am Kotflügel meines Autos. Keiner weit und breit, der
den Schaden verursacht hat. In der Autowerkstatt sagt man mir, dass
die Reparatur knapp 1.000 Euro kostet. So, oder ähnlich, ergeht es
zahlreichen Autobesitzern im Kreis Paderborn. Nicht nur Autos werden
angefahren, auch Zäune, Mauern, Schilder und anderes mehr wird
beschädigt, ohne dass der Verursacher sich zu erkennen gibt. Rund
1.500 Verkehrsunfälle mit Fahrerflucht bearbeitet die Polizei
durchschnittlich im Jahr.

"Das ist nicht nur ärgerlich. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
ist eine Straftat", stellt Polizeioberrat Friedrich Husemann klar.
Der Leiter der Paderborner Verkehrsdirektion will das Thema
Verkehrsunfallflucht mehr in den Fokus der Öffentlichkeit bringen.
Husemann: "Wir verzeichnen in den letzten Jahren einen leichten
Anstieg der so genannten Fahrerfluchten in unserer Statistik. Vor
vier Jahren hatten wir noch rund hundert Fälle weniger."

Etwa ein Drittel der Unfallfluchten werden auf öffentlichen
Parkplätzen begangen. Gerade die großen Parkplätze und Parkhäuser
sind mit diesen Verkehrsstraftaten belastet. Deswegen setzt die
Polizei hier mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit an. "Wir haben Ende
letzten Jahres in Abstimmung mit den Parkplatzbetreibern begonnen,
Schilder aufzustellen, um die Strafbarkeit der Fahrerflucht deutlich
zu machen", erklärt Husemann. Das soll einerseits Unfallfahrer davon
abhalten, straffällig zu werden indem sie sich nach einem Unfall
einfach vom Unfallort entfernen - andererseits solle auch anderen
Autofahrern signalisiert werden, dass Fahrerflucht unter Strafe steht
und diese Straftaten sehr oft mit Hilfe von Zeugen geklärt werden
können. Sie selbst könnten Opfer sein und wären froh, wenn sich ein




Zeuge das Kennzeichen des Unfallfahrers gemerkt hätte. Husemann:
"Scheuen Sie sich nicht, sofort die Polizei zu verständigen, wenn sie
Zeuge eines Verkehrsunfalls werden und der Verursacher das Weite
sucht. Je schneller wir mit den Ermittlungen starten können, um so
höher ist die Wahrscheinlichkeit, den Unfallfahrer zu
identifizieren."

Dass sich Fahrerflucht nicht lohnt, wird in der Polizeistatistik
erkennbar. Bei Unfällen mit Sachschäden wird nahezu jede zweite
Verkehrsunfallflucht von der Polizei geklärt. Bei den jährlich rund
70 bis 80 Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fahrerflucht im
Kreis Paderborn werden sogar zwei Drittel der Unfallfahrer ermittelt.
"Dann stehen hohe Geldstrafen und je nach Schadenshöhe sogar die
Entziehung der Fahrerlaubnis an", so Husemann.

Um das zu vermeiden, müssen Unfallbeteiligte am Unfallort auf den
Besitzer des beschädigten Autos warten. Die Länge der Wartezeit hängt
dabei im Wesentlichen von der Höhe des Schadens und der
Unfallörtlichkeit ab. Husemann: "Fünf oder zehn Minuten sind immer zu
wenig. Bei hohen Fremdschäden beispielsweise sollte die Wartezeit
mindestens eine Stunde betragen." Am besten ist es in solchen Fällen,
die Polizei anzurufen, um sich nicht dem Verdacht der
Verkehrsunfallflucht auszusetzen. Für die Schadensregulierung der
Fremdschäden steht die eigene Autoversicherung gerade. Die dadurch
entstehenden Kosten sind deutlich geringer, als die zu erwartende
Strafe. Das gilt umso mehr auch vor dem Hintergrund, dass man unter
Umständen seinen Führerschein für mehrere Monate abgeben muss. Foto
zum Download beigefügt.




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Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Paderborn
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Datum: 10.01.2014 - 09:17 Uhr
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