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Umweltverträglichkeitsprüfung zu einer neuen Kernkraftanlage in Pyhäjoki/ Finnland

ID: 1039004

(ots) - Das finnische Umweltministerium hat mit
elektronischem Schreiben vom 27. September 2013 das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
unterrichtet, dass in Finnland eine Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) in Bezug auf eine neue Kernkraftanlage am finnischen Standort
Pyhäjoki durchgeführt wird.

Durch die Unterrichtung kommt Finnland einer
Notifikationsverpflichtung nach, die die Beteiligung der
möglicherweise betroffenen Staaten an einer
Umweltverträglichkeitsprüfung für Aktivitäten regelt, die
grenzüberschreitende Auswirkungen haben können.

Mecklenburg-Vorpommern hatte sich bereits im Jahre 2008 an einer
grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt, in der
die Firma Fennovoima Ltd. vier Standorte für ein neues Kernkraftwerk
untersucht hatte. Im Juli 2009 stellte Finnland fest, dass dieses
UVP-Verfahren nach der Espoo-Konvention beendet war.

Das nunmehr aktuelle UVP-Verfahren bezieht sich auf einen der im
Verfahren 2008 bereits angedachten Standorte (Pyhäjoki). Neu ist,
dass ein anderer, im Jahr 2008 noch nicht vorgestellter Reaktortyp
(AES 2006 VVER) verwendet werden soll. Die Bundesrepublik Deutschland
beteiligt sich an diesem Verfahren; auch die Landesregierung
Mecklenburg-Vorpommern wird hierzu Stellung nehmen.

Das UVP-Programm Finnlands ist ab sofort auf der Homepage des
Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern zur
Einsichtnahme und zum Download hinterlegt (http://www.regierung-mv.de
/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/im/Themen/Zwischenlag
er_Nord%2c_Strahlenschutz/Grenzueberschreitende_Strategie/index.jsp
). In deutscher Sprache steht nur die Zusammenfassung über mögliche
grenzüberschreitende Auswirkungen zur Verfügung; das Programm selbst
ist von finnischer Seite lediglich auf Englisch übersandt worden.





Stellungnahmen bzw. Eingaben zu diesem UVP-Verfahren kann die
deutsche Öffentlichkeit in deutscher Sprache bis spätestens zum

20. Mai 2014

unmittelbar bei folgender Stelle einreichen:

Ministry of the Environment Ms Seija Rantakallio PO Box 35 FIN -
00023 Government

oder

per Email an: seija.rantakallio(at)ymparisto.fi

Rechtsgrundlage der grenzüberschreitenden
Umweltverträglichkeitsprüfung sind die so genannte Espoo-Konvention
und die Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und
privaten Projekten (UVP-Richtlinie).

Das grenzüberschreitende UVP-Verfahren richtet sich nach dem Recht
des Ursprungsstaates, hier also nach finnischem Recht. Es wird darauf
hingewiesen, dass Finnland auf der Homepage des dortigen
Umweltministeriums alle Stellungnahmen und Eingaben namentlich
veröffentlicht, die zu dem in Rede stehenden Projekt eingehen. Die
deutsche Seite hat angefragt, ob diese Praxis geändert werden kann;
eine verbindliche Antwort Finnlands steht zurzeit noch aus.

Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung:

1.Environmental Impact Assessment Report for a nuclear power
plant, Stand 2/2014 - Programm (nur auf
englisch verfügbar)

2.Programm der eine Kernkraftanlage betreffenden
Umweltverträglichkeitsprüfung, Stand 2/2014 -
Zusammenfassung des Programms (auf deutsch)




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 17.03.2014 - 15:04 Uhr
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