ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

"Cold-Water-Challenge" und Co: Klamauk ist nicht versichert!

ID: 1078319

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des
Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein und der Hanseatischen
Feuerwehr-Unfallkasse Nord

Mit Sorge betrachten die Kreis- und Stadtwehrführer
Schleswig-Holsteins eine Entwicklung der letzten Wochen, die in den
sozialen Medien, allen voran facebook, grassiert: Feuerwehren
nominieren sich gegenseitig zur sogenannten "Cold-Water-Challenge".
Aus einer ursprünglich gut gedachten Idee zur Spendenaquirierung für
brandverletzte Kinder sind nun aber überwiegend Aktionen mit
bedenklichen Aus-maßen erwachsen, die erhebliche Gesundheitsrisiken
enthalten. So zeigen meh-rere Videos im Internet Feuerwehrangehörige,
die z.B. von zwei Seiten mit harten Wasserstrahlen aus Strahlrohren
bearbeitet werden. Neben der Unfallgefahr und dem zweifelhaften Sinn
derartiger Aktionen weisen die Kreis- und Stadtwehrführer auch auf
die Zweckentfremdung von kommunalem Einsatzgerät und Schutzklei-dung
sowie auf die Verantwortung der Wehrführungen hin. Da die
Nominierungen auch zunehmend Feuerwehren aus Schleswig-Holstein
betreffen, hat sich der Landesfeuerwehrverband mit den Kreis- und
Stadtwehrführern und den Leitern der Berufsfeuerwehren in seiner
Tagung am 4. Juni deutlich gegen diese Aktionen ausgesprochen und die
jeweiligen Wehrführungen auf ihre Verantwortung hingewiesen.
Vereinzelt wurden in Kreisen und Städten bereits klare Verbote für
diese Aktionen verhängt. Der Landesfeuerwehrverband zusammen mit den
Kreis- und Stadtwehrführern und Leitern der Berufsfeuerwehren
begrüßen zudem die Stellungnahme der Hanseatischen
Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK), die wir hier wiedergeben:
"Cold-Water-Challenge" als Aufgabe der Feuerwehr? Die Feuerwehr hat
nach den Brandschutzgesetzen und Feuerwehrgesetzen der Länder die
Aufgaben Brände zu bekämpfen und Hilfe zu leisten, Menschen aus




Gefahren zu retten, Sachwerte und die Umwelt zu schützen. Zur
Erfüllung dieser Aufgaben muss die Feuerwehr ausgerüstet und
ausgebildet sein. Natürlich gehört zur Ausbildung auch Spaß und
Freude. Dadurch ist eine Förderung des Gemeinschaftssinnes und der
Kameradschaft auch eine Aufgabe, die im Bereich der Feuerwehr
versichert ist. Doch bei der HFUK Nord sind die Feuerwehrangehörigen
gegen Arbeitsunfälle versichert. Der Rahmen für versicherte
Tätigkeiten ist weit gesteckt, aber kennt doch Grenzen. Diese Grenzen
werden derzeit vereinzelt durch Aktionen wie z.B. die
"Cold-Water-Challenge" überschritten. Wenn Feuerwehrangehörige zu
Spaßaktionen mit Sonderrechten ausrücken und sich mit Strahlrohren
gegenseitig bespritzen, werden unzulässige Gefährdungen für
Feuerwehrangehörige und Außenstehende erzeugt. Durch das hohe
Gefährdungspotential einzelner Aktionen entsteht ein Risiko für
Feuerwehrangehörige, das aus Sicht der Unfallverhütung nicht
toleriert werden kann. Unfallversicherungsschutz und weitere
rechtliche Gesichtspunkte Eine "Cold-Water-Challenge"-Aktionen gehört
gewiss nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr. Es handelt
es sich um eine reine Spaß-Veranstaltung, die am ehesten als "Jux,
Gaudi oder Klamauk" anzusehen ist. Im Unfallversicherungsrecht ist
dies dem privaten Bereich zuzuordnen und steht demzufolge nicht unter
dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch die
Argumentation, dass dieses eine Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit
sei, ist nicht stichhaltig. Allein schon durch die hohen
Verletzungsgefahren sind solche Aktionen nicht als
Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr geeignet. Der Sinn solcher
Aktionen, die Feuerwehr als professionelles Hilfeleistungsunternehmen
in der Öffentlichkeit darzustellen, darf zumindest stark bezweifelt
werden. Zu befürchten ist eher ein Imageschaden für die Feuerwehr,
wenn Feuerwehrleute dabei eine schwere Verletzung davontragen. Die
Feuerwehren als öffentliche Einrichtung beschädigen damit ihr
professionelles Ansehen, welches durch gute Arbeit 24 Stunden am Tag,
365 Tage im Jahr mühselig erarbeitet wird. Darüber hinaus beklagen
viele feuerwehrfremde Personen, die die Videos sehen, dass die
Feuerwehren zweckentfremdet mit den von ihren Steuergeldern bezahlten
Gerätschaften umgehen. Die Wehrführungen bzw. Führungskräfte der
Feuerwehren sind aufgefordert die Feuerwehren über die Gefahren
dieser Aktionen, insbesondere durch das Bespritzen mit Wasserstrahl,
aufzuklären und diese zu unterbinden, um den
Unfallversicherungsschutz nicht zu gefährden. Kürzlich haben die
Feuerwehr-Unfallkassen HFUK Nord und FUK Mitte die Aktion "Das kann
ins Auge gehen" gestartet, die eindeutig auf die Gefahren schwerster
Unfälle mit schlimmen, lebenslangen Folgen durch auftreffende
Wasserstrahlen hinweist.

Für Rückfragen: -LFV SH, Holger Bauer, 0431 / 603-2195 -
HFUK-Nord, Christian Heinz, 0431 / 603-1747




Rückfragen bitte an:

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Telefon: 0431/603 2195
E-Mail: bauer(at)lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   First Responder und Verkehrsunfall  Brandeinsatz in einer Halle für Hausmüll bei den Entsorgungsbetrieben der Hansestadt Lübeck.
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.06.2014 - 13:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1078319
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-LFVSH
Stadt:

Kiel



Kategorie:

Feuerwehr



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" "Cold-Water-Challenge" und Co: Klamauk ist nicht versichert!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sicherheitstipps zur Wald- und Flächenbrandgefahr ...

Das anhaltende frühsommerliche Wetter mit anhaltender Trockenheit lässt die Waldbrandgefahr steigen. Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein weist daraufhin, dass landesweit die Stufe 3 und teilweise bereits die Stufe 4 (zweithöchste Stufe) ...

Alle Meldungen von Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein