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Cybergrooming: Internetfahnder des Landeskriminalamts Baden-Württemberg (LKA) identifizierten über 80 Verdächtige - Tatverdächtige aus zahlreichen Bundesländern

ID: 1096607

(ots) - Cybergrooming, das gezielte Ansprechen von
minderjährigen Personen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte,
war Gegenstand mehrmonatiger Ermittlungen des Arbeitsbereiches
Internetrecherche (AIR) des LKA. Die Internetspezialisten gehen in
diesem Deliktsbereich von einem hohen Dunkelfeld aus.

Deshalb ermittelten sie nun in enger Abstimmung mit der
Staatsanwaltschaft Stuttgart in Kinder- und Jugendchatportalen und
gaben sich hierbei als zwölfjährige Mädchen aus. Das Ergebnis der
Fahnder ist eindeutig: Binnen kürzester Zeit nahmen zahlreiche Männer
Kontakt zu den vermeintlichen Mädchen auf. Die Tatverdächtigen
äußerten im Verlauf der Chats regelmäßig strafbare, eindeutig sexuell
anstößige Absichten und setzten diese vor ihrer Webcam auch um. Ihre
Aufforderung "Zieh dich aus!" war dabei an der Tagesordnung.

Bemerkenswert war, dass diese Täter häufig routiniert vorgingen.
Beispielsweise brachten sie unterhalb ihrer Computertische spezielle
Halterungen für ihre Webcams an. LKA-Präsident Dieter Schneider:
"Dies deutet darauf hin, dass solche Täter häufig sexuelle Handlungen
vor der Webcam vornehmen und auch keine Scheu haben, dies vor Kindern
zu tun. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist kein Kavaliersdelikt.
Wir fordern deshalb auf, bei solchen Vorkommnissen Anzeige bei der
Polizei zu erstatten."

Die rund 80, im Zuge der Ermittlungen identifizierten
Tatverdächtigen im Alter von 19 bis 60 Jahren wurden wegen versuchten
sexuellen Missbrauchs von Kindern angezeigt. Die Cyberermittler
nutzten dabei auch die zahlreichen öffentlichen Spuren der
mutmaßlichen Missbraucher im Internet. Einige der Angezeigten wurden
bereits rechtskräftig verurteilt. Ein 47-jähriger Täter erhielt
beispielsweise eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf
drei Jahre Bewährung sowie eine hohe Geldauflage. Der Mann war in




diesem Deliktsbereich zuvor nicht polizeilich aufgefallen.

Um Kinder vor Cybergrooming zu schützen rät das LKA daher:

- Signalisieren Sie Ihrem Kind, dass Sie jederzeit ansprechbar
sind, wenn es bei der Nutzung des Internets mit "unangenehmen"
Inhalten konfrontiert wird.

- Begleiten Sie Ihr Kind bei seinen ersten Schritten im Internet.

- Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Nutzung der Webcam. Sie
sollte grundsätzlich nur aktiviert werden, wenn der Chatpartner
persönlich bekannt ist.

- Wenden Sie sich beim Verdacht von strafbaren Handlungen an Ihre
zuständige Polizeidienststelle. Sichern Sie Ihre Feststellungen
durch Bildschirmausdrucke, den sog. Screenshots.

Online-Angebote der Polizei:

Allgemeine Handlungsempfehlungen für Eltern, um ihren Kindern den
richtigen Umgang mit den Medien zu vermitteln:

http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps
/medienkompetenz.html

"Kinder sicher im Netz", eine Initiative für Eltern und Kinder zum
richtigen Umgang mit dem Internet und zur Förderung der
Medienkompetenz:

http://www.kinder-sicher-im-netz.de

"Verklickt!" für einen sicheren Umgang mit digitalen Medien. Ein
Medienpaket für den Einsatz im Schulunterricht:


http://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/verklickt.html

Zusatz für die Redaktionen:

Betroffene Bundesländer:

Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein,
Brandenburg

Betroffene Landkreise in BW:

Bodensee, Schwarzwald-Baar, Ostalb, Rems-Murr, Rhein-Neckar,
Göppingen, Rastatt, Reutlingen, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart.




Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Frau Krauth
Tel. 0711 921 4400

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Herr Haug
Telefon: 0711 5401-3012
E-Mail: pressestelle-lka(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/


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Datum: 11.07.2014 - 13:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LKA-BW
Stadt:

Stuttgart



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Polizeimeldungen



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