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Feuerwehr appelliert: "Bei Stau Rettungsgasse bilden"

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(ots) - Urlaubszeit in Deutschland. Alle Bundesländer sind
seit dieser Woche in den Ferien. Kilometerlange Staus bestimmen
häufig das Bild auf den Autobahnen im Norden. Doch auch auf vielen
anderen Strecken sind Staus derzeit immer wieder ein Thema.

"Staus sind der größte Feind, um schnell Hilfe an den Ort eines
Unfalls bringen zu können", sagt Ralf Thomsen, stellv. Vorsitzender
des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein. "Dabei gibt es doch
eine einfache Regel, damit Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst
und Polizei schnell vorankommen können: Die Rettungsgasse." Leider
sei aber immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer sich an diese
Regel nicht halten und Fahrbahnen blockieren. Das kostet wertvolle
Zeit, um unter Um-ständen schwerverletzten Menschen schnell helfen zu
können. Bei Verkehrssituationen, die zu einem Rückstau führen, haben
die Verkehrsteilnehmer der rechten Fahrspur ihre Fahrzeuge ganz an
den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Fahrzeuge der linken Spur sollen
zum linken Fahrbahnrand gelenkt werden. Damit bildet sich zwischen
den beiden Fahrzeugkolonnen eine weitere Fahrspur für
Einsatzfahrzeuge. Der Begriff der Rettungsgasse stammt bereits aus
den 1980er Jahren, als diese in den ersten europäischen Ländern
eingeführt wurde. Aktuell ist sie in Deutschland, Tschechien,
Österreich und Ungarn verpflichtend vorgeschrieben, in der Schweiz
und in Slowenien ist sie auf freiwilliger Basis zu bilden. Die
Nichtbeachtung wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit gewertet
und lediglich mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet. "In
Österreich werden uneinsichtige Autofahrer dagegen mit bis 2180 Euro
zur Kasse gebeten", weiß Ralf Thomsen. Das schrecke eher ab und
animiere zum vernünftigen Verhalten in Stausituationen. In
Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt.




Gesetzlich gere-gelt ist die Rettungsgasse in § 11, Abs 2 der StVO.
Sie muss auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei
Fahrstreifen für eine Richtung in der Mitte der Richtungsfahrbahn,
bei Straßen mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung zwischen dem
linken und dem mittleren Fahrstreifen freigehalten werden. Auch
innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten
Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und
sich ein Fahrzeug mit Wegerecht (Blaulicht und Signalhorn) nähert,
wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten. Der
Standstreifen wird von den Einsatzkräften eher ungern benutzt, weil
er möglich-erweise nicht auf ganzer Länge ausgebaut ist und
unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann.




Rückfragen bitte an:

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Telefon: 0431/603 2195
Mobil: 0177 / 2745486
E-Mail: bauer(at)lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de


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Datum: 04.08.2014 - 14:46 Uhr
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