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(HDH) Heidenheim - Fahrer entfernen sich unerlaubt von der Unfallstelle und hinterlassen einen Schaden in Höhe von insgesamt mehreren tausend Euro

ID: 1201849

(ots) - Ermittlungen wegen Verkehrsunfallflucht leitete die
Polizei gegen einen Autofahrer ein, nachdem dieser am Montagmorgen
einen in der Schloßstraße am rechten Fahrbahnrand haltenden Pkw im
Vorbeifahren gestreift hatte. Der 64-Jährige war anschließend einfach
davongefahren, konnte aber durch die Beobachtung eines Zeugen
ermittelt werden. Ebenso ein 26-jähriger Autofahrer, der am Montag,
gegen 19 Uhr, auf einem Kundenparkplatz in der Aalener Straße, beim
Ausparken gegen ein anderes Fahrzeug prallte. Nicht bekannt hingegen
ist der Verursacher eines Blechschadens in der Theodor-Heuss-Straße.
Dort fuhr jemand am Montag in der Zeit zwischen 10 Uhr und 12 Uhr
gegen ein parkendes Auto.

Unfallflucht ist eine Straftat! Wegfahren lohnt sich nicht,
Wegschauen hilft nicht.

Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte entfernt sich unerlaubt vom
Unfallort und macht sich damit strafbar. Unfallflucht ist kein
Kavaliersdelikt! Sie kann Führerschein und Versicherungsschutz kosten
und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt.

Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de

++++192075++++190922++++196274




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
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Datum: 03.02.2015 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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