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HL-Innenstadt /

Mit dem Rollenprüfstand hatte der Rollerfahrer nicht gerechnet

ID: 1209705

(ots) - Montagabend (16.02.15) wurden Polizeibeamte im
Rahmen ihrer Streifenfahrt auf einen Rollerfahrer aufmerksam, der mit
etwa 60 km/h in der Innenstadt unterwegs war. Weil das Fahrzeug nach
Meinung der Beamten zu schnell gefahren wurde, entschlossen sie sich
zu einer Kontrolle.

Der 36-Jährige wurde an der Bushaltestelle Holstentorplatz gegen
18.45 Uhr angehalten. Bei der Kontrolle händigte er eine
Prüfbescheinigung aus, einen Führerschein besaß er nicht. Nach seinen
Angaben läuft sein Motorroller 30 km/h - laut Betriebsanleitung
beträgt die Höchstgeschwindigkeit für das Gefährt 25 km/h. Den
Vorhalt der Polizisten, dass er mit dem Roller etwa 60 km/h gefahren
sei, stellte der Lübecker in Abrede. Somit musste ein Beweis her. Ein
Rollenprüfstand wurde von den Beamten des 3. Polizeireviers Lübeck
angefordert, der wenig später nach Prüfung eine gemessene
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h anzeigte. Zieht man die Toleranz
von 5 km/h ab, verbleibt noch immer eine vorwerfbare
Höchstgeschwindigkeit des Rollers von 75 km/h. Hierfür - und das
machten die Beamten dem Fahrer vor Ort klar - bräuchte er sogar den
höchsten Motorradführerschein (A 1). Zur festgestellten
Höchstgeschwindigkeit seines Zweirads gab der 36-Jährige nur an, dass
er davon nichts wisse. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Eine
Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde gefertigt.
Abschließend erhielt er die Auflage, seinen Roller in einer Werkstatt
drosseln zu lassen. Offenbar kannte der Rollerfahrer sein Gefährt nun
doch ganz gut. Denn er fragte die Beamten, ob er dies nicht selbst
erledigten dürfe. Er könne in seinen Roller ein elektronisches
Bauteil zwecks Drosselung selbständig montieren und ihn bei der
Polizei vorführen. Gegen seinen Vorschlag hatten die Polizisten keine
Einwände, so dass dem Lübecker die Werkstattkosten erspart bleiben.








Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Anett Dittmer
Telefon: 0451-131 2015 
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de


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Datum: 18.02.2015 - 13:14 Uhr
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