Wohnungseinbrüche am Wochenende
(ots) - Rethen, Vordorf, Rötgesbüttel,
20.02., 18:00 bis 21.02.2015, 23:00 Uhr
Drei Einfamlienhäuser in der Samtgemeinde Papenteich wurden am
vergangenen Wochenende durch unbekannte Einbrecher heimgesucht. Dem
oder den Tätern fielen Bargeld, Schmuck, Fotoapparate, Handy's, ein
Laptop und eine Sporttasche in die Hände.
Am Freitag, 20.02, gegen 18:25 Uhr versuchten unbekannte Täter
eine Terrassentür in der Schulstraße in Rethen aufzubrechen. Die
anwesenden Bewohner wurden durch die Geräusche aufmerksam und
schalteten das Licht ein, woraufhin der oder die Täter ohne Beute
unerkannt das Weite suchten.
Am Samstag, 21.02., zwischen 16:00 und 22:15 Uhr drangen
unbekannte Täter über eine rückwärtige Terrassentür in eine
Einfamilienhaus im Rosengarten in Vordorf ein. Bei der Durchsuchung
der Räumlichkeiten erbeuteten sie Bargeld (Euro, Dominikanische Peso
und US-Dollar), Armschmuck, ein Laptop und eine Sporttasche Eintracht
Braunschweig.
Ebenfalls über eine rückwärtige Terrassentür gelangten unbekannte
Täter am Samstag, 22.02.2015, in ein Einfamilienhaus in Rötgesbüttel,
Am Ochsenberg. Zwischen 17:45 und 23:00 Uhr erlangten sie 2
Fotoapparate, zwei Handy's und einen MP3-Player.
Auch von diesen Tätern fehlt bislang jede Spur.
Hinweise nimmt die Polizei in Meine unter 05304/9123-0 entgegen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Gifhorn
Telefon: + 49 (0)5371 / 980-0
Fax: + 49 (0)5371 / 980-150
E-Mail: pressestelle(at)pi-gf.polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.02.2015 - 13:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1212083
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GF
Stadt:
Samtgemeinde Papenteich
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Wohnungseinbrüche am Wochenende"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Gifhorn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).