LKW-Unfall führt zu Verkehrsbehinderungen auf B 241 (Landkreis Northeim)
(ots) - 16.03.2015, gegen 04:00 Uhr Bundesstraße 241,
Streckenabschnitt Katlenburg in Richtung Hammenstedt
HAMMENSTEDT (fal/pa) Auf Grund eines LKW-Unfalls kommt es auf der
B 241 kurz vor der Ortschaft Hammenstedt seit dem frühen Morgen zu
Verkehrsbehinderungen.
Dort war gegen 04:00 in Richtung Northeim aus noch ungeklärter
Ursache ein mit leeren Glasflaschen beladener Sattelzug aus Thüringen
nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und seitlich gegen einen Baum
geprallt. Der 41 Jahre alte Fahrer wurde leicht verletzt. Er kam mit
dem Rettungswagen vorsorglich in die Northeimer Klinik. Der
Sachschaden beträgt ersten Schätzungen nach circa 50.000 Euro.
Zur Stunde sind der rechte Radweg sowie die Fahrbahn in Richtung
Northeim gesperrt. Der Verkehr wird an der Unfallstelle
vorbeigeleitet. Die Polizei kündigt bereits jetzt an, dass es auf
Grund der anstehenden Bergungsarbeiten zu temporären Vollsperrungen
kommen wird, von dem insbesondere auch der Berufsverkehr betroffen
sein wird. Ein hinzugezogener Havariekommissar wird zu entscheiden
haben, ob die zum Teil beschädigte Ladung umgeladen oder in einem
Container entsorgt werden muss.
Rückfragen bitte an:
Polizei Northeim/Osterode
Pressestelle
Telefon: 05551/7005 200
Fax: 05551/7005 250
E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.03.2015 - 07:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1222418
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NOM
Stadt:
Northeim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" LKW-Unfall führt zu Verkehrsbehinderungen auf B 241 (Landkreis Northeim)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Northeim/Osterode (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).