Nr.: 0293 --Polizei "begleitet" Radfahrer am Vatertag--
(ots) -
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Ort: Bremen
Zeit: 14.05.2014
Christi Himmelfahrt steht vor der Tür und viele Radler werden
wieder auf den Fahrradwegen der Stadt unterwegs sein. Grund genug für
die Bremer Polizei, einige Verhaltensregeln rund um das Thema Fahrrad
in Erinnerung zu bringen.
2014 verletzten sich in der Stadt Bremen fast 1300 Radfahrer bei
Verkehrsunfällen. Etwa die Hälfte der Unfälle verursachten die
Radfahrer selbst. Zu den Hauptunfallursachen zählen nach wie vor
Alkohol und Drogen.
Die Polizei wird am Donnerstag besonders darauf achten, dass
Radfahrer nicht übermäßig stark alkoholisiert unterwegs sind. Die
absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt bei 1,6 Promille. Sie
müssen demnach, selbst wenn es nicht zu einem Unfall gekommen sein
sollte, mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
rechnen. Als Radfahrer macht man sich auch bereits ab 0,3 Promille
strafbar, wenn gleichzeitig Ausfallerscheinungen (z. B.
Schlangenlinien) festgestellt werden. Sollte ein stark
alkoholisierter Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann
die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung
(MPU) anordnen und - bei Feststellung der charakterlichen
Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen - die Fahrerlaubnis
entziehen.
Weiter wird die Polizei am Vatertag darauf achten, dass
- die Fahrräder verkehrssicher sind
-Verkehrs- und Rettungswege freigehalten werden
-vermeidbare Ruhestörungen unterbleiben
-Verunreinigungen des Naturschutzgebietes beseitigt werden
Für alle Freunde des Wassersports, die den Feiertag zum Anlass
nehmen, eine Bootstour auf der Weser zu unternehmen, noch folgender
Hinweis: Ebenso wie im Straßenverkehr gelten auch für Bootsführer
strenge Vorschriften bezüglich des Fahrens unter dem Einfluss
alkoholischer Getränke (ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, sowie ab
1,1 Promille, Verdacht einer Straftat). Die Wasserschutzpolizei wird
daher an Himmelfahrt mit zusätzlichen Einsatzkräften auf dem Wasser
präsent sein und darauf achten, dass Sportbootführer die
entsprechenden Vorschriften einhalten.
Allen friedlich feiernden "Vätern" wünscht die Polizei Bremen
einen entspannten Tag, eine verletzungsfreie Heimkehr und empfiehlt
natürlich beim Radeln einen Fahrradhelm zu tragen. Dieser kann zwar
keine Unfälle vermeiden, aber zumindest schwere Verletzungen
verhindern.
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
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Datum: 12.05.2015 - 09:33 Uhr
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