Brandlegungen in Uslar-Schönhagen aufgeklärt - Unterbringungsbefehl erlassen
(ots) - USLAR (fal) - Eine Serie von schweren
Brandstiftungen wurde in den letzten Wochen von der Uslarer Polizei
aufgeklärt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen erließ der
Haftrichter des Northeimer Amtsgerichtes einen Unterbringungsbefehl
gegen einen 32-Jährigen aus dem Raum Uslar.
Am 2. Februar 2014 brannte in Schönhagen ein unbewohntes
Reihenhaus. Am 8. August folgte der Brand eines unbewohnten
landwirtschaftlichen Anwesens und am 27. Dezember brannte ein
weiteres unbewohntes Haus. Bei den Bränden entstand ein Schaden von
mehreren hunderttausend Euro. Personen kamen nicht zu Schaden. Jedoch
bestand immer die Gefahr, dass die Feuer auch auf bewohnte Gebäude in
unmittelbarer Nähe übergreifen konnten. Dies wurde nur durch das
schnelle Eingreifen der Freiwilligen Feuerwehren aus Schönhagen und
den benachbarten Ortschaften verhindert.
Es wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen schwerer
Brandstiftung zunächst gegen Unbekannt eingeleitet. Parallelen bei
der Art der Brandlegungen ließen bei den Ermittlern den Verdacht
aufkommen, dass ein und dieselbe Person hierfür verantwortlich sein
könnte. An den Brandorten gesicherte Spuren führten nach ihrer
Auswertung im Landeskriminalamt Niedersachsen die Ermittler
schließlich auf die Fährte des 32-Jährigen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen erließ das Göttinger
Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des
Tatverdächtigen. Die Durchsuchung führte zum Auffinden von
Beweismitteln. In seinen Vernehmungen bestritt der 32-Jährige die
Taten.
Nach dem Erlassen des Unterbringungsbefehls am 17.04.2015 wurde
der 32-Jährige im Maßregelvollzug untergebracht.
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Datum: 19.05.2015 - 14:46 Uhr
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