Wiesmoor - Schwerer Verkehrsunfall
Großefehn - Vorfahrtsverletzung
(ots) -
Wiesmoor - Schwerer Verkehrsunfall: Am Dienstag, 30.06.2015, kam
es gegen 06.45 Uhr in Wiesmoor, Hauptstraße (außerhalb geschlossener
Ortschaft), zu einem schweren Verkehrsunfall. Der 52-jährige Fahrer
eines PKW Kia befuhr die Kanalstraße 1 in Wiesmoor. Er wollte die
Bundesstraße 436 überqueren, um seine Fahrt in der Ginsterstraße fort
zu setzten. Dabei übersah er einen 60-jährigen Kradfahrer auf der
B436, der aus Richtung Bagband kam. Trotz Vollbremsung konnte diesen
den Zusammenstoß nicht mehr vermeiden. Der Fahrer der Kawasaki
stürzte und verletzte sich schwer. Er wurde mit einem Rettungswagen
ins Krankenhaus gebracht.
Großefehn - Vorfahrtsverletzung: Zu einem Verkehrsunfall kam es am
Montag, 29.06.2015, gegen 14.40 Uhr in Großefehn, Kanalstraße Süd.
Eine 68-jährige Opel-Fahrerin befand sich auf der Brücke der
Kanalstraßen Nord und Süd, Höhe Gaststätte Schlappohr. Sie wollte in
die Ottermeerstraße fahren, übersah dabei sie jedoch einen
vorfahrtberechtigten Audi auf der Kanalstraße Süd. Es kam zu einem
Zusammenstoß, bei dem die Unfallverursacherin und ein Insasse des
Audi leicht verletzt wurden. Der Sachschaden an den Fahrzeugen wird
auf insgesamt 7.000,- EUR geschätzt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Aurich/Wittmund
Jörg Mau
Telefon: 04941 / 606-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-aur.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-aur.polizei-nds.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.06.2015 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1272049
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-AUR
Stadt:
Altkreis Aurich
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Wiesmoor - Schwerer Verkehrsunfall
Großefehn - Vorfahrtsverletzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Aurich/Wittmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).