Pressemeldung der Polzei Gifhorn vom 12.07.2015
(ots) - -Trunkenheitsfahrt mit weitreichenden Folgen- Am
frühen Morgen des 12.07.2015 fiel einer Funkstreifenbesatzung auf dem
Krümmeweg in Wilsche ein Motorroller mit 2 Personen durch das Fehlen
der notwendigen Sicherheitshelme auf. Bei der anschließenden
Kontrolle wurde bei dem 24-jährigen Fahrer starker Alkoholgeruch
wahrgenommen. Eine Überprüfung ergab einen Wert von 1,51 Promille und
die Tatsache, dass er nicht im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis war. Es wurde im Anschluß eine Blutentnahme
durchgeführt. Im Rahmen der Überprüfung des jungen Mannes kam auch
heraus, dass für ihn ein Haftbesfehl ausgestellt worden war und er so
anschließend in die nächstgelegene JVA eingeliefert wurde. Ihn
erwarteten nun neue Strafverfahren wegen des Fahrens unter
Alkoholeinfluß und ohne Fahrerlaubnis. Die Halterin des Motorrollers
duldete die Fahrt und machte sich somit ebenfalls strafbar.
-Randalierer im Stadtgebiet- In der Nacht zum 12.07.2015
randalierten mehrere Jugendliche/ Heranwachsende unter deutlichem
Alkoholeinfluß im Stadtgebiet Gifhorn. Nachdem sie bereits
Platzverweise aus einer Gaststätte erhalten hatten, warfen sie nun
Glasscherben auf die Fahrbahn der Braunschweiger Straße. Die Folge
war nunmehr eine mehrstündige Unterbringung im Polizeigewahrsam der
Polizei Gifhorn.
-Mehrfache Ruhestörungen- Laute Musik beherrschte zeitweise die
Arbeit der Polizei Gifhorn im gesamten Landkreis. Insgesamt 8 mal
musste eine Funkstreifenbesatzung verschiedene Verursacher zur Ruhe
ermahnen.
-Einbruch in Netto-Markt- Gegen 04:00 Uhr brachen bisher
unbekannte Täter in den Netto-Markt in Hankensbüttel über das dortige
Dach ein. Im Gebäude angekommen, suchten sie das Büro des Marktes auf
und öffneten den Tresor mittels eines Trennschleifers. Hierbei
erbeuteten sie Bargeld.
-Drogenfund- Gegen 07:00 Uhr am Morgen des 12.07.2015 meldete ein
Taxifahrer einen unverschlossenen PKW im Bereich des Gifhorner
Bahnhofs. Eine Durchsuchung des PKW führte zu einer Sicherstellung
einer kleineren Menge Haschisch und Marihuana. Wenige Meter entfernt
konnte der Halter des PKW angetroffen werden. Nachdem dieser mit den
Feststellungen konfrontiert wurde, räumte er den Besitz einer
größeren Menge beider Substanzen in seiner Wohnung ein. Dort konnte
anschließend eine größere Menge beim geständigen Beschuldigten
aufgefunden werden. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
i.A. Biniek, PK
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Datum: 12.07.2015 - 11:36 Uhr
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