Feuerwehr appelliert: "Bei Stau Rettungsgasse bilden"
(ots) - Urlaubszeit in Deutschland. Schleswig-Holstein
startet an diesem Wochenende in den Ferien. Kilometerlange Staus
bestimmen häufig das Bild auf den Autobahnen im Norden. Doch auch auf
vielen anderen Strecken sind Staus derzeit immer wieder ein Thema.
"Staus sind der größte Feind, um schnell Hilfe an den Ort eines
Unfalls bringen zu können", sagt Ralf Kirchhoff, stellv. Vorsitzender
des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein. "Dabei gibt es doch
eine einfache Regel, damit Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst
und Polizei schnell vorankommen können: Die Rettungsgasse." Leider
sei aber immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer sich an diese
Regel nicht halten und Fahrbahnen blockieren. Das kostet wertvolle
Zeit, um unter Um-ständen schwerverletzten Menschen schnell helfen zu
können. Bei Verkehrssituationen, die zu einem Rückstau führen, haben
die Verkehrsteilnehmer der rechten Fahrspur ihre Fahrzeuge ganz an
den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Fahrzeuge der linken Spur sollen
zum linken Fahrbahnrand gelenkt werden. Damit bildet sich zwischen
den beiden Fahrzeugkolonnen eine weitere Fahrspur für
Einsatzfahrzeuge. Der Begriff der Rettungsgasse stammt bereits aus
den 1980er Jahren, als diese in den ersten europäischen Ländern
eingeführt wurde. Aktuell ist sie in Deutschland, Tschechien,
Österreich und Ungarn verpflichtend vorgeschrieben, in der Schweiz
und in Slowenien ist sie auf freiwilliger Basis zu bilden. Die
Nichtbeachtung wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit gewertet
und lediglich mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet. "In
Österreich werden uneinsichtige Autofahrer dagegen mit bis 2180 Euro
zur Kasse gebeten", weiß Kirchhoff. Das schrecke eher ab und animiere
zum vernünftigen Verhalten in Stausituationen. In Deutschland wurde
die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt. Gesetzlich gere-gelt ist
die Rettungsgasse in § 11, Abs 2 der StVO. Sie muss auf Autobahnen
und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine
Richtung in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Straßen mit drei
Fahrstreifen in Fahrtrichtung zwischen dem linken und dem mittleren
Fahrstreifen freigehalten werden. Auch innerorts, wenn sich auf
entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen
ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht (Blaulicht
und Signalhorn) nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie
Bahn zu erhalten. Der Standstreifen wird von den Einsatzkräften eher
ungern benutzt, weil er möglich-erweise nicht auf ganzer Länge
ausgebaut ist und unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge
blockiert sein kann.
Rückfragen bitte an:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Pressesprecher
Telefon: 0431 / 603 2195
Mobil: 0177 / 2745486
E-Mail: bauer(at)lfv-sh.de
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Datum: 17.07.2015 - 09:22 Uhr
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