Unzulässige Dachdeckerarbeiten - Hinweise des Polizeipräsidiums Freiburg
(ots) - Freiburg - Das Polizeipräsidium Freiburg weist
darauf hin, dass es aktuell vereinzelt zu Fällen von unzulässigen
Dachdeckerarbeiten im Bereich Freiburg gekommen ist.
Hierbei wird wie folgt vorgegangen:
Ein sogenannter "freier Mitarbeiter" einer angeblichen Fachfirma
spricht Eigentümer von Häusern mit Dächern, die augenscheinlich
Mängel haben, an und vereinbart einen Termin zur genaueren
Begutachtung und zur Erstellung eines Kostenvoranschlages. Die
Eigentümer stimmen in der Folge einem Kostenvoranschlag zu, der
überteuert ist, und unterschreiben eine Beauftragung. Ein Vorschuss,
der ebenfalls überteuert ist und für das notwendige Material sein
soll, wird in bar übergeben. Nach Beginn der Arbeiten werden
angebliche Folgearbeiten erforderlich, deren Umfang für den Laien
nicht abschätzbar ist und durch die wiederum Kosten anfallen. Die
Fachleute des Polizeipräsidiums Freiburg ermitteln gegen die ihr
bekannt gewordene Firma. Die Firma ist nicht in der Handwerksrolle
eingetragen und daher für Dachdeckerarbeiten nicht berechtigt. Das
Polizeipräsidium Freiburg möchte Hauseigentümer mit dieser
Pressemitteilung für diese Tatbegehungsweise sensibilisieren.
Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.
dk
Rückfragen bitte an:
Herrn Klose
Polizeipräsidium Freiburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0761 882-1010
E-Mail: freiburg.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.07.2015 - 13:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1282568
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FR
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Unzulässige Dachdeckerarbeiten - Hinweise des Polizeipräsidiums Freiburg"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).