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Bensheim/ A5: Großraum - Schwertransporter unter die Lupe genommen

ID: 1283906

(ots) - In der Nacht von Donnerstag (23.7.2015) auf
Freitag (24.7.2015) wurde in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr auf der
Tank- und Rastanlage Bergstraße an der Autobahn 5 bei Bensheim eine
Verkehrskontrolle mit der Zielrichtung durchgeführt, den Großraum-
und Schwerverkehr zu überwachen.

Bei der Kontrolle von insgesamt 13 Fahrzeugeinheiten und deren
Fahrer, stellten Beamte des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums
Südhessen 32 unterschiedliche Verstöße fest.

In 11 Fällen wurde gegen die Vorschriften zur Einhaltung der Lenk-
und Ruhezeiten verstoßen (Lenkzeitunterbrechungen zu spät oder zu
kurz, Unterschreiten der täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit, nicht
ordnungsgemäßes Betreiben des Kontrollgerätes). In neun Fällen wurden
Anzeigen wegen mangelhafter oder nicht vorhandener Ladungssicherung
gefertigt, bei einem der Fälle handelte es sich sogar um einen
Verstoß nach den Gefahrgutvorschriften. Gravierende technische Mängel
wurden nicht festgestellt, allerding musste zwei
Fahrzeugkombinationen die Weiterfahrt wegen Reifenschäden untersagt
werden, welche sie sich sehr wahrscheinlich auf der zuvor begonnenen
Fahrt zugezogen hatten. Die zulässigen Gewichte wurden in zwei Fällen
überschritten, die Überschreitungen waren jedoch so gering, dass die
Weiterfahrt nicht unterbunden werden musste. In drei Fällen wurde die
Geschwindigkeit überschritten. Es wurde ein Verwarnungsgeld erhoben
und zur Sicherung der Bußgeldverfahren insgesamt vier
Sicherheitsleistungen mit einer Gesamthöhe von 400 Euro einbehalten.

Keine Fahrzeugkombination blieb unbeanstandet.

Elf Fahrzeugen musste zumindest temporär die Weiterfahrt untersagt
werden, weil die Ladungssicherung nicht in Ordnung war, die
Abmessungen nicht eingehalten wurden, beziehungsweise Reifenschäden
vorlagen. So musste ein Fahrer erst sechs Spanngurte nachkaufen, weil




er die insgesamt acht Paletten mit neuen Autobatterien lediglich mit
zwei Spanngurten gesichert hatte und er keine Sicherungsmittel mehr
an Bord hatte. Diese hätten sich nach seiner Aussage auf dessen
Anhänger befunden, welcher erst wenige Stunden zuvor in Frankreich
abgebrannt sei. Ein ausländischer Fahrzeugführer musste zur Sicherung
des Verfahrens eine Sicherheitsleistung von 100 Euro zahlen, weil er
die transportierte Ladung nicht richtig gesichert hatte und beim
Verladen zusätzlich die Ladung so ungünstig auf dem Anhänger
abstellte, dass die zulässige Achslast der Sattelzugmaschine
überschritten war. Bei dem Fahrer ergab sich zudem der Verdacht der
Schwarzarbeit. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet. Bei
einem Gefahrgut-Lkw wurde ebenfalls ein Ladungssicherungsverstoß
festgestellt, weil die Ladung nahezu gar nicht gesichert
transportiert wurde. Hier droht einerseits dem Fahrer ein Bußgeld in
Höhe von 300 Euro, aber auch der Verlader, welcher den Anhänger
beladen an den Fahrer übergeben hatte, wird mit 800 Euro
sanktioniert. Ein Transportunternehmen wurde gleich mit zwei
Fahrzeugen in die Kontrollstelle gelotst. Beiden musste aufgrund
mangelhafter Ladungssicherung die Weiterfahrt untersagt werden.
Während einer der beiden Fahrer nachsichern konnte, blieb das andere
Fahrzeug stehen. Hier bestand zunächst keine Möglichkeit, die Ladung
sicher auf dem Anhänger zu verstauen. Darüber hinaus hatte der
Anhänger einen Reifenschaden, der erst noch behoben werden muss. Da
die Ladung dringend auf der Baustelle benötigt wird (Betonbinder),
entsendete der Unternehmer noch in der Nacht einen Kran und ein
Ersatzfahrzeug an die Kontrollstelle zur Umladung. Bei einem
Autotransporter fiel auf, dass das über dem Führerhaus des Lkw
geladene Fahrzeug eine Großraumlimousine war. Der Verdacht einer
Höhenüberschreitung bestätigte sich nach einer erfolgten Messung. Mit
4,26 Metern Höhe hatte der Fahrer zwar nicht gerechnet, er konnte das
Fahrzeug allerdings auf der beweglichen Transporteinrichtung 25
Zentimeter nach unten fahren. Dennoch drohen ihm ein Bußgeld von 60
Euro und ein Punkt. Eine weitere Fahrzeugkombination war mit zwei
Fahrern besetzt. Die Auswertung des EG-Kontrollgerätes offenbarte bei
beiden Fahrern derart gravierende Geschwindigkeitsverstöße, dass zur
Sicherung der Verfahren jeweils 100 Euro als Sicherheitsleistungen
einbehalten werden mussten.

Zudem wurde eine Rotlichtfahrt eines Autofahrers an der
Autobahnanschlussstelle Heppenheim festgestellt. Den Fahrer erwarten
200 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot,
weil das Rotlicht bereits erheblich länger als eine Sekunde
andauerte.

Text: Jürgen Barabas (Verkehrsdienst PP Südhessen)




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Pressestelle
Laura Hartmann
Telefon: 06151/969-2423 o. mobil 0172 / 3097857
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: pressestelle.ppsh(at)polizei.hessen.de


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Datum: 24.07.2015 - 12:49 Uhr
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