Kameradschaftskassen: Kreis- und Stadtwehrführer einigen sich auf einen Änderungsantrag zum Brandschutzgesetz
(ots) - Am 16.09.2015 einigten sich die Kreis- und
Stadtwehrführer mit deutlicher Mehrheit auf einen Änderungsantrag zum
Brandschutzgesetz, mit dem die Kameradschaftskassen der Freiwilligen
Feuerwehren in Zukunft rechtssicher in den Feuerwehren geführt werden
können. Eine Expertengruppe aus Feuerwehrmitgliedern der Kreis- und
Stadtfeuerwehrverbände hatte die Beschlussvorlagen zur Änderung des
Brandschutzgesetzes und zur Erstellung einer dazugehörigen
Mustersatzung im Juni den Kreis- und Stadtwehrführern vorgelegt. In
den letzten drei Monaten hatten die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände
ihre Feuerwehr-Basis informiert und über die Vorlagen beraten. Zur
Beratung und abschließender Abstimmung trafen sich gestern die Kreis-
und Stadtwehrführer zusammen mit den Experten im
Jugendfeuerwehrzentrum Schleswig-Holstein in Rensburg. Im nächsten
Schritt werden Landesbrandmeister Detlef Radtke und Geschäftsführer
Volker Arp bei den Parteien im schleswig-holsteinischen Landtag für
die Gesetzesänderung werben.
Rückfragen bitte an:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Pressesprecher
Telefon: 0431 / 603 2195
Mobil: 0177 / 2745486
E-Mail: bauer(at)lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de
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Datum: 17.09.2015 - 10:11 Uhr
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