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Bundeslagebild Menschenhandel 2014 - Bundeskriminalamt veröffentlicht aktuelle Zahlen / Internationale Konferenz zu nigerianischem Menschenhandel

ID: 1321665

(ots) - Rückgang der Zahl von Ermittlungsverfahren beim
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung: Im Jahr 2014
wurden in Deutschland 392 Ermittlungsverfahren und damit knapp acht
Prozent weniger Verfahren als 2013 abgeschlossen.

Dennoch hat sich die Situation nicht entspannt. Menschenhandel ist
eines der Kriminalitätsphänomene, das durch eine hohe Dunkelziffer
gekennzeichnet ist. Häufig werden strafbare Handlungen erst durch
Kontrollen durch Polizei- und Ordnungsbehörden sowie Gesprächen mit
Opfern bekannt. Komplexe Tatstrukturen und die Abhängigkeiten der
Opfer von den Tätern erschweren die Ermittlungen. Ohne konkrete und
detaillierte Opferaussagen ist der Straftatbestand kaum nachzuweisen.

Einhergehend mit den Ermittlungsverfahren ging auch die Anzahl der
Tatverdächtigen zurück: von 625 im Jahr 2013 auf 507 im Jahr 2014.
Deutsche Tatverdächtige machten mit 24 Prozent den größten Anteil
aus, gefolgt von rumänischen (21 Prozent) und bulgarischen (20
Prozent).

Die Anzahl der Opfer ist mit 557 um knapp drei Prozent gegenüber
dem Vorjahr (2013: 542) gestiegen.

Mehr als zwei Drittel aller Opfer stammten aus Ost- und
Südosteuropa, vor allem aus Rumänien (38 Prozent) und Bulgarien (16
Prozent). Opfer aus diesen Herkunftsländern kommen überwiegend aus
schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen und sind häufig abhängig
von familiären oder regionalen Clanstrukturen. Dies hat - nicht
zuletzt aufgrund von Bedrohung und Erpressung - Auswirkungen auf die
Aussagebereitschaft der Opfer.

Opfer aus Nigeria machten mit drei Prozent nur einen kleinen
Anteil der in Ermittlungsverfahren in Deutschland festgestellten
Opfer aus. Eine statistische Erhebung von Eurostat 2014 belegt aber,
dass in den Jahren 2010 bis 2012 insgesamt 1.322 nigerianische Opfer
identifiziert wurden und damit in den EU-Staaten die größte Gruppe




der Drittstaatler darstellten.

"Der nigerianische Menschenhandel ist ein europäisches Problem.
Täter und Opfer sind netzwerkartig über Gesamteuropa verteilt. Der
modus operandi ist geprägt von der Einschüchterung der Opfer und
deren Verschuldung, die den überwiegend meist jungen Frauen keine
andere Wahl lässt, als in der Prostitution zu arbeiten", sagt der
Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Holger Münch.

Um auf dieses Kriminalitätsphänomen zu reagieren, wurde im Jahr
2012 unter deutschem Vorsitz das von der EU-Kommission geförderte
Projekt zur Bekämpfung des "Nigerianischen Menschenhandels"
initiiert. Das Projekt will Organisationsstrukturen und kriminelle
Netzwerke nigerianischer Straftäter europaweit erkennen und die
Prostitutionsopfer in den verschiedenen Ländern identifizieren und
schützen.

Nach verschiedenen Kontrolltagen in den vergangenen Jahren
richtete das BKA vom 29. bis 30. September 2015 eine internationale
Konferenz aus, an der neben Sicherheitsbehörden und NGO's aus 17
europäischen Staaten erstmals auch eine Delegation von nigerianischen
Behörden teilnahm, darunter Vertreter des dortigen
Justizministeriums, Polizei-, Finanz- und Migrationsbehörde, sowie
die Vertreterin einer in Nigeria aktiven NGO. Unterstützt durch
Europol und Eurojust diente die Konferenz in Amsterdam/NL unter
anderem der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen
Mitgliedsstaaten und Nigeria sowie der Absprache gemeinsamer
Maßnahmen, um den Grundstein für die Zerschlagung von Täternetzwerken
zu legen.

BKA-Präsident Holger Münch: "Menschenhandel verletzt die Opfer an
Leib und Seele und bedarf einer konsequenten Aufklärung durch die
Strafverfolgungsbehörden. Ich begrüße daher ausdrücklich die
Regulierung der Prostitution, durch die sich nicht nur die
Rahmenbedingungen im Prostitutionsmilieu verändern, sondern auch
einheitliche Begriffsbestimmungen und Definitionen für alle Bereiche
der Prostitution geschaffen werden. Je mehr Fälle des Menschenhandels
wir aufdecken, desto mehr Täter können wir strafrechtlich verfolgen
und Opfer schützen."

Zukünftig wird - neben dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft - eine weitere Form
des Menschenhandels die Lageentwicklung in Deutschland beeinflussen.
Die aktuelle Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Richtlinie
2011/36/EU sieht unter anderem die Einführung eines Straftatbestandes
"Menschenhandel durch Ausbeutung der Bettelei" vor. Die bisherigen
Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass bei einem Großteil der in
Deutschland auftretenden ausländischen Bettlerinnen und Bettler
organisierte Ausbeutung vorliegt. Auch erste Erfahrungen aus anderen
europäischen Staaten weisen auf ein umfangreiches Ausmaß der
organisierten Bettelei hin.

Weitere Informationen zum Phänomenbereich Menschenhandel - auch
zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft - finden Sie auf der
BKA-Homepage unter www.bka.de.




Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de


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Datum: 01.10.2015 - 15:20 Uhr
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