Coesfeld, Polizei gelingt ein erneuter Schlag gegen die Rauschgiftszene/1,3 Kilogramm Cannabis und "Dealgeld" sichergestellt
(ots) - Nach monatelangen Ermittlungen wurden am
Dienstag,29.09.2015, während eines Rauschgiftgeschäftes zwei Männer
aus Coesfeld im Alter von 47 und 33 Jahren vorläufig festgenommen. Es
wurden 20gr. Marihuana und eine geringe Menge "Dealgeld"
sichergestellt.
Anschließend kam es zu mehreren Durchsuchungen die zur Auffindung
von ca. 1,3Kg Cannabis und ca. 2000 Euro "Dealgeld" führten. In
diesem Zusammenhang wurde ein 59-jährigen Mann aus Legden-Asbeck
ebenfalls vorläufig festgenommen.
Der 47-jährige Coesfelder war der Polizei nicht unbekannt. So war
er im Juni 2015, damals in Begleitung seiner 30-jährigen
Lebensgefährtin, nach einem Kauf von 300gr. Marihuana vorübergehend
festgenommen worden. Anschlussmaßnahmen führten damals bereits zur
Sicherstellung von 1,75 kg Marihuana.
Der 33-jährige Mann aus Coesfeld wurde nach erfolgten
polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Der 47-jährige Coesfelder
wurde am 30.09.2015 beim Amtsgericht in Coesfeld vorgeführt; der
Richter ordnete die Untersuchungshaft an.
Der 59-jährige aus Legden-Asbeck wurde nach Abschluss der
Maßnahmen ebenfalls wieder auf freien Fuß gesetzt, da der zuständige
Richter eine Fluchtgefahr nicht als gegeben sah.
Rückfragen bitte an:
Polizei Coesfeld
Pressestelle
Telefon: 02541-14-290 bis -292
Fax: 02541-14-195
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.10.2015 - 11:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1322048
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-COE
Stadt:
Coesfeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Coesfeld, Polizei gelingt ein erneuter Schlag gegen die Rauschgiftszene/1,3 Kilogramm Cannabis und "Dealgeld" sichergestellt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Coesfeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).