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Sammelsurium von Straftaten bei PKW Kontrolle

ID: 1324197

(ots) - Einer Polizeistreife fielen am 05.10.2015 gegen
22:50 Uhr zwei PKW mit auswärtigen Kfz-Kennzeichen auf dem Gelände
einer Tankstelle an der Larstraße in Troisdorf auf. Bei der
Überprüfung der Kennzeichen an einem BMW kam heraus, dass diese als
gestohlen gemeldet waren. Die Beamten nahmen die beiden Fahrzeuge,
den BMW und einen Ford, in denen insgesamt vier junge Männer aus
Mülheim an der Ruhr saßen, genauer unter die Lupe. Nach Angaben der
jungen Männer waren sie gemeinsam mit dem Ford aus Mülheim an der
Ruhr angereist, weil man in Sankt Augustin einen abgemeldeten BMW
kaufen wollte. Da der 18 Jahre alte Käufer des BMW nicht im Besitz
eines Führerscheines war, bat er seinen 23 Jahre alten Freund ihm
behilflich zu sein. Der 23-Jährige besorgte daraufhin Kfz-Kennzeichen
für den abgemeldeten BMW und zwei weitere Freunde, die die
Überführung des PKW nach Mülheim übernehmen sollten. An einer über
das Internet vereinbarten Örtlichkeit in Sankt Augustin wurde der PKW
ohne schriftlichen Kaufvertrag gegen einen geringen Kaufpreis von
einem derzeit unbekannten Mann gekauft. Der 23-Jährige montierte die
als gestohlen gemeldeten KFZ-Kennzeichen an den BMW. Er und sein
18-jähriger Freund fuhren dann mit dem Ford weiter. Der BMW wurde nun
von einem 20-Jährigen geführt, auf dem Beifahrerplatz saß ein
17-Jähriger. Bei der näheren Überprüfung des BMW Fahrers stellten die
Polizisten fest, dass er nicht im Besitz eines Führerscheines war.
Zudem räumte er ein, vor Fahrtantritt Drogen konsumiert zu haben. Bei
der Durchsuchung fanden die Beamten in seiner Jackentasche auch noch
einen Teleskopschlagstock. Auf der Polizeiwache musste er eine
Blutprobe abgeben. Der junge Mann wird sich für das Fahren ohne
Führerschein unter Drogeneinfluss und für den Verstoß gegen das
Waffengesetz verantworten müssen. Anschließend nahmen sich die




Polizisten nochmals der Insassen des Fords an. Im Fußraum des PKW
fanden die Beamten eine Schreckschusswaffe. Der 18-jährige Käufer des
BMW gab sich als Eigentümer zu erkennen. Da er keinen Waffenschein
vorweisen konnte, steht hier ebenfalls ein Verstoß gegen das
Waffengesetz im Raum. Sein 23-jähriger Freund, der den Ford gefahren
hatte, konnte ebenfalls keine Erlaubnis für das Führen des PKW
vorlegen. Die Beamten leiteten gegen ihn ein Strafverfahren wegen
Fahrens ohne Führerschein ein. Neben den Waffen stellten die Beamten
auch die gestohlenen Kennzeichen sowie den BMW sicher, da die
Besitzverhältnisse des Fahrzeuges unklar waren. (Bi)




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Telefon: 02241/541-2222
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Datum: 06.10.2015 - 13:02 Uhr
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