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Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat Irak und Großsyrien (IS)" erlassen

ID: 1329798

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (14. Oktober
2015) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl
gegen

den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Harry S.

erwirkt.

Der Beschuldigte Harry S. ist dringend verdächtig, sich als
Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Islamischer Staat" (IS) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. §
129a Abs. 1 StGB).

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen reiste der
Beschuldigte Anfang April 2014 über die Türkei nach Syrien aus und
schloss sich dort dem IS an. Er durchlief eine Schusswaffenausbildung
und wirkte anschließend in einem von der Medienstelle des IS
produzierten Propagandavideo mit. Darin werden Zuschauer
aufgefordert, sich dem Jihad anzuschließen und - soweit ihnen eine
Ausreise nach Syrien nicht möglich ist in Deutschland "Ungläubige"
anzugreifen und zu töten.

Ende Juli 2015 kehrte der Beschuldigte nach Deutschland zurück.
Bei seiner Ankunft auf dem Bremer Flughafen am 20. Juli 2015 wurde er
von der Staatsanwaltschaft Bremen aufgrund eines Haftbefehls des
Amtsgerichts Bremen vom 21. Juni 2015 wegen des Verdachts der
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB)
festgenommen. Am 7. August 2015 hat die Bundesanwaltschaft das
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen insoweit
übernommen.

Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/




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Datum: 15.10.2015 - 16:21 Uhr
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