Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag!
(ots) - Freitag, der 13. Juni ist bundesweiter Rauchmeldertag
Bei einem Brand ist vieles abgesi-chert: das Auto, das eigene Haus,
das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem
Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden
mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder! Deswegen gibt es
mittlerweile in 13 Bun-desländern eine gesetzlich vorgeschriebene
Rauchmelderpflicht - seit nunmehr zehn Jahren auch in
Schleswig-Holstein. Viele Vermieter sind ihren Pflichten zur
Installation von Rauchmeldern bereits nachgekommen. Wohnungs- und
Hauseigentümer, die ihr Ei-gentum selbst bewohnen, sind vereinzelt
jedoch noch immer nicht ausreichend informiert. Deshalb stehen sie
beim diesjährigen Rauchmeldertag am 13. November 2015 im
Vor-dergrund.
In Zusammenarbeit mit dem Stadtfeuerwehrverband Neumünster
informiert der Landes-feuerwehrverband Schleswig-Holstein am Freitag,
dem 13.11.2015 von 8:30 Uhr bis 20 Uhr an einem Infostand in der
neuen "Holsten-Galerie" in Neumünster über alle Fragen rund um das
Thema Heimrauchmelder.
Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte
Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der
Angabe "EN 14604" versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das
CE-Zeichen an einem Rauch-melder aber keine Aussage über dessen
Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa
verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige
Qualitätszei-chen "Q". Rauchmelder mit dem "Q" werden einer
erweiterten Qualitätsprüfung unterzo-gen. Sie werden auf ihre
Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von
Fal-schalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere
Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine
Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt
Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen
Rauchmelder müssen in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren
angebracht werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert
erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen
können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der
Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit
mehre-ren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden
nicht vergessen.
Regelmäßige Wartung
Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn
z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist.
Daher ist eine regelmäßige Wartung unbe-dingt notwendig. Eigentümer,
die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die
Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die
Wartung beinhal-tet u. a. das Drücken der Prüftaste nach
Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Bat-terie und der Alarmgeber
noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert
werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen
sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel
erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet. Ein
Merkblatt zur korrekten Installation von Rauchmeldern finden Sie
unter http://www.lfv-sh.de/fileadmin/download/merkblaetter/Merkblatt_
Rauchmelder.pdf
Rückfragen bitte an:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Pressesprecher
Telefon: 0431 / 603 2195
Mobil: 0177 / 2745486
E-Mail: bauer(at)lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de
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Datum: 10.11.2015 - 12:42 Uhr
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