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(Glatten) Klarstellung zu einer Pressemitteilung vom 01.12.2015 für den Landkreis Freudenstadt - Warnhinweis zu möglichen Straftätern hat sich erledigt - Paar war berechtigt unterwegs

ID: 1357807

(ots) - In einer Pressemitteilung vom
01.12.2015 berichteten wir über ein Paar, das an zahlreichen
Wohnungen klingelte und den Wohnungsinhabern erklärte, dass sie für
eine Telekommunikationsfirma arbeiten. Dies kam vielen Betroffenen
verdächtig vor, so dass diese die Polizei informierten. Die Ermittler
gingen zunächst davon aus, dass das Paar möglicherweise
Tatgelegenheiten ausbaldowerte und sich Zutritt zu Wohnungen
verschaffen wollte. Weitere Ermittlungen ergaben nun, dass die
vermeintlichen Verdächtigen tatsächlich im Auftrag eines
Telekommunikationsunternehmens in Glatten und Umgebung tätig waren.
Verdachtsmomente gegenüber dem Paar sind völlig ausgeräumt. Die
Polizei rät jedoch weiterhin, fremden Personen, nur nach eingehender
Überprüfung des Sachverhalts Zutritt in die Wohnung zu gewähren und
bei geringsten Verdachtsmomenten die Polizei zu verständigen.




Rückfragen bitte an:

Michael Aschenbrenner
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-110
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/




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Datum: 04.12.2015 - 16:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1357807
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-TUT
Stadt:

Landkreis Freudenstadt



Kategorie:

Polizeimeldungen



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