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Mit verboten Waffen unterwegs

ID: 1378521

(ots) - Am Samstagnachmittag (09. Januar 2016)
stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel im Bereich
Schmilka zwei Personen fest, welche mehrere Waffen bei sich führten,
die nach dem Deutschen Waffengesetz verboten sind.

Die beiden Deutschen im Alter von 16 und 23 Jahren müssen sich
jetzt wegen Verstoß gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten.

Der jüngere der beiden führte bei der polizeilichen Kontrolle ein
Springmesser und ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät
bei sich. Bei dem 23-jährigen fanden die Beamten neben einem
Springmesser und einem als Taschenlampe getarnten Elektroimpulsgerät
noch ein Butterflymesser.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem Kauf von
Waffen im europäischen Ausland. Auch wenn diese dort scheinbar legal
zu erwerben sind, unterliegen sie in Deutschland meist einer
gesetzlichen Regelung. Butterflymesser und Springmesser (mit einer
Klingenlänge von über 8,5 cm) sind nach dem deutschen Waffengesetz in
Deutschland verboten. Weiterhin sind auch getarnte Waffen, die einen
anderen Gegenstand vortäuschen oder die als solche nicht erkennbar
sind, weil sie mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs (z.B.
Taschenlampe, Lippenstift o.ä.) verkleidet sind, verboten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 11.01.2016 - 13:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI BHL
Stadt:

Schmilka / Pirna



Kategorie:

Polizeimeldungen



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