"Kettenbriefe" in den sozialen Netzwerken verunsichern Bürgerinnen und Bürger / Prüfung von Rauchwarnmelder

(ots) - 
   Ratingen, Voisweg 1- 6, 20.01.2016
   In den sozialen Netzwerken wird derzeit vermehrt vor Trickdieben 
oder windigen Geschäftemachern gewarnt, die sich über die gesetzliche
Rauchwarnmelderpflicht und die daraus resultierende Prüfungspflicht  
Zutritt zu Wohnungen oder Geld für unseriöse Leistungen verschaffen. 
Auch in Ratingen wird die Feuerwehr aktuell auf diese Betrugsmasche 
angesprochen. Die Masche selbst ist den Feuerwehren in Deutschland 
schon länger bekannt. Seit Einführung der Rauchwarnmelderpflicht wird
auch in anderen Bundesländern über diese Betrugsmasche berichtet.
   Zum Schutz von Leben hat das Land Nordrhein-Westfalen 
verpflichtend die Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in 
die Landesbauordnung aufgenommen. Rauchwarnmelder warnen rechtzeitige
vor einem Feuer und der Gefahr, die von Brandrauch ausgeht. Bei 
frühzeitiger Meldung werden insbesondere Leben und Gesundheit aber 
auch Sachwerte geschützt. Spätestens ab dem 31.12.2016 sind 
Rauchwarnmelder verpflichtend für alle Wohnungen vorgeschrieben.
   Im Gesetz ist die Zuständigkeit für die Ausstattung mit 
Rauchwarnmeldern eindeutig dem Eigentümer zugeordnet worden. Der 
Rauchwarnmelder ist Teil der Wohnungsausstattung.
   Selbstverständlich müssen Rauchwarnmelder regelmäßig überprüft 
werden.
   Für die Wartung und Instandhaltung während der Verwendungsdauer 
ist der "unmittelbaren Besitzer", d.h. Mieter der Wohnung oder 
Bewohner des selbst genutzten Eigentums verantwortlich.
   Die Feuerwehr kontrolliert keine Rauchwarnmelder. Es besteht auch 
keine Verpflichtung Rauchwarnmelder durch Fremdfirmen oder 
"Fachkundige" prüfen zu lassen. Große Vermietungsgesellschaften haben
als Serviceleistung für die Mieter Unternehmen beauftragt. Die 
Wartung und Instandhaltung der Rauchwarnmelder durch diesen 
Serviceleister werden in der Regel durch die Vermietungsgesellschaft 
angekündigt und sind für den Mieter kostenfrei.
   Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern 
umfasst:
   - Regelmäßige Funktionskontrolle nach Angaben des Herstellers  
     (Testknopf drücken)
   - Gffs. Batteriewechsel nach Anleitung des Herstellers/ 
     Funktionsüberprüfung nach Batteriewechsel (Testknopf drücken)
   - Sichtkontrolle auf Verschmutzungen oder Beschädigungen (einmal 
     jährlich)
   Diese Prüfung ist auch von einem Laien durchzuführen.
   Der Tipp von Polizei und Feuerwehr: Sollte ein Betrüger 
tatsächlich vor der eigenen Haustür stehen: Nicht einlassen und 
umgehend die Polizei informieren.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Ratingen
Joachim Herbrand
Telefon: 02102/550 37777
Fax: 02102/5509370
E-Mail: joachim.herbrand(at)ratingen.de
www.feuerwehr-ratingen.de
      
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Datum: 20.01.2016 - 12:59 Uhr
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