*Fehlende Versicherungsunterlagen bei Seeschiff*
(ots) - Die Wasserschutzpolizei Brake stellte bei der
Kontrolle eines unter der Flagge Gibraltars fahrenden Seeschiffes
fest, dass mehrere erforderliche Versicherungen für das Schiff nicht
nachgewiesen werden konnten. Wäre vor dem Einlaufen in das deutsche
Hoheitsgebiet bekannt gewesen, dass die Nachweise an Bord nicht
mitgeführt werden, wäre dem Schiff der Zugang zu deutschen Häfen
verwehrt worden. So jedoch lief das Fahrzeug den Hafen Brake an, ohne
das Bestehen einer finanziellen Absicherung von Verschmutzungsschäden
belegen zu können, die im Zusammenhang mit der Betankung des Schiffes
möglich sind. Deshalb wurde ein Tankverbot bis zu dem Zeitpunkt
ausgesprochen, zu dem eine Bunkerölhaftungsbescheinigung an Bord
gebracht wurde.
Darüber hinaus lief das Schiff ein, ohne dass an Bord eine
Bescheinigung darüber vorlag, dass das Schiff versichert ist, falls
es als Wrack beseitigt werden muss. Diese auf einem internationalen
Übereinkommen basierende Pflichtversicherung soll ein Chaos wie bei
der Bergung des Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" vor der
italienischen Küste im Jahre 2012 verhindern.
Nicht zuletzt fehlte der Nachweis der Reederhaftung für Ansprüche
wegen sonstiger Schäden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem
Betrieb des Schiffes stehen.
Gegen den 58jährigen ukrainischen Kapitän wurde eine
Sicherheitsleistung von insgesamt 1900 Euro zur Sicherung des
Ordnungswidrigkeitenverfahrens festgesetzt.
Erst als der Wasserschutzpolizei Brake alle erforderlichen
Nachweise vorlagen, durfte das Schiff gen Schottland auslaufen.
Rückfragen bitte an:
Wasserschutzpolizeiinspektion
WSPSt Brake
Telefon: 04401/7009-315
Fax:04401/7009-350
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Datum: 08.03.2016 - 17:25 Uhr
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