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Ohne gültigen Führerschein nach Unfall geflüchtet

ID: 1427727

(ots) -
Am frühen Gründonnerstag (24.3.) beobachtete ein aufmerksamer
Oberhausener eine Unfallflucht auf der Schenkendorfstraße. Sofort
informierte er über Notruf 110 die Polizei.

Ein Opelfahrer hatte ein geparktes Auto beschädigt, war aus seinem
Fahrzeug ausgestiegen, hatte sich die Beschädigungen an dem geparkten
Auto angesehen und lief dann über die Schenkendorfstraße in Richtung
Mülheimer Straße. Der Zeuge vermutete, dass der Unfallfahrer nun die
Polizei informieren würde. Als der aber schon nach kurzer Zeit wieder
zurückkam, in seinen Opel stieg und losfuhr, informierte der Zeuge
selbst die Polizei.

Den Polizisten übergab er sofort einen Zettel, auf dem er das
Kennzeichen des Unfallflüchtigen notiert hatte. Dank dieser
Information fuhren die Polizisten sofort zur Halteranschrift. Dort
trafen sie aber weder Fahrzeug noch Fahrzeughalter an.

Die Ermittler vom Oberhausener Verkehrskommissariat erreichten
schließlich den Fahrzeughalter. Nach seinen Angaben war sein Vater
mit dem Auto unterwegs. Bei der Vernehmung des Unfallverursachers
stellten sie fest, dass der Mann keine gültige Fahrerlaubnis besaß.
Er hatte seine armenische Fahrerlaubnis nicht den Vorschriften
entsprechend umschreiben lassen, obwohl er bereits seit vielen
Monaten in Deutschland wohnt.

Vater und Sohn müssen sich nun für ihr Fehlverhalten verantworten.
Der Vater für die Unfallflucht und das Fahren ohne Fahrerlaubnis, der
Sohn weil er als Fahrzeughalter zugelassen hat, dass sein Vater ohne
gültigen Führerschein sein Fahrzeug geführt hat.

Weitergehende Informationen über die Gültigkeit ausländischer
Führerscheine finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (https://www.bmvi.de/SharedDoc
s/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-fuehrersch




eine-in-der-bundesrepublik-deutschland.html) oder auf dem angehängten
Merkblatt.




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Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Oberhausen
Tom Litges
Telefon: 0208 826 2225
E-Mail: tom.litges(at)polizei.nrw.de
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Datum: 31.03.2016 - 10:21 Uhr
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