Festnahme- und Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung
(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (19. April
2016) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 13. April 2016
den 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen Justin S. den
39-jährigen deutschen Staatsangehörigen Rico K., die 27-jährige
deutsche Staatsangehörige Maria K., den 25-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Sebastian W. und den 26-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Mike S.
durch Spezialeinheiten der Bundespolizei festnehmen lassen. Zudem
werden insgesamt mehrere Wohnungen sowie weitere Räumlichkeiten in
Sachsen durchsucht. An dem Einsatz sind insgesamt über 200 Beamte des
Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei sowie der sächsischen Polizei
beteiligt.
I.
Die fünf Festgenommenen sind unter anderem dringend verdächtig,
gemeinsam mit
dem 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Timo S., dem
24-jährigen deutschen Staatsangehörigen Patrick F. und dem
29-jährigen deutschen Staatsangehörigen Philipp W.,
spätestens im Juli 2015 die rechtsterroristische Vereinigung
"Gruppe Freital" gegründet und sich in ihr als Mitglieder die
Beschuldigten Timo S. und Patrick F. als Rädelsführer beteiligt zu
haben (§ 129a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 StGB).
Die Beschuldigten Justin S., Rico K., Maria K. und Sebastian W.
sind darüber hinaus des versuchten Mordes (§§ 211, 22, 23 StGB), der
gefährlichen Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 StGB), der
Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen (§ 308 Abs. 1
StGB) und der Sachbeschädigung in zwei Fällen (§ 303 StGB) dringend
verdächtig.
Gegen die Beschuldigten Justin S., Rico K. und Maria K. besteht
daneben der dringende Verdacht der versuchten gefährlichen
Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, §§ 22, 23 StGB). Die
Beschuldigten Justin S., Maria K. und Sebastian W. sind zudem der
Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
dringend verdächtig.
Dem Beschuldigten Mike S. wird im Haftbefehl neben der
mitgliedschaftlichen Beteiligung an der "Gruppe Freital" versuchte
gefährliche Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, §§ 22, 23
StGB), Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB)
und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) vorgeworfen.
II.
Ursprünglich waren von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen
die Beschuldigten Patrick F., Timo S., Justin S., Philipp W. und
Maria K. Ermittlungen wegen des Tatverdachts des Herbeiführens einer
Sprengstoffexplosionen (§ 308 StGB) und anderer Straftaten geführt
worden. In jenen Verfahren hatte das Amtsgericht Dresden gegen die
Beschuldigten Maria K., Patrick F., Timo S. und Philipp W.
Haftbefehle erlassen, aufgrund derer sich die Beschuldigten Patrick
F., Timo S. und Philipp W. gegenwärtig in Untersuchungshaft befinden.
Der Haftbefehl gegen die Beschuldigte Maria K. war außer Vollzug
gesetzt worden. Am 11. April 2016 hat die Bundesanwaltschaft die
Ermittlungen gegen die Beschuldigten Patrick F., Timo S., Justin S.,
Philipp W. und Maria K. unter anderem wegen des Verdachts der Bildung
einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB) übernommen. Zugleich
sind in das Verfahren die Beschuldigten Sebastian W., Rico K. und
Mike S. einbezogen worden, gegen die die Generalstaatsanwaltschaft
gesonderte Ermittlungen wegen des Tatverdachts des Herbeiführens
einer Sprengstoffexplosionen (§ 308 StGB) und anderer Straftaten
geführt hatte.
Gegen die weiteren drei Beschuldigten Patrick F., Philipp W. und
Timo S. hat die Bundesanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs Haftbefehle wegen Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung - bei den Beschuldigten Timo S. und
Patrick F. wegen Rädelsführerschaft - (§ 129 a Abs. 1, Abs. 2 und
Abs. 4 StGB) beantragt.
Darüber hinaus wird Patrick F. und Timo S. in den
Haftbefehlsanträgen versuchter Mord (§§ 211, 22, 23 StGB),
gefährliche Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 StGB),
versuchte gefährliche Körperverletzung bei Patrick F. in zwei
Fällen - (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, §§ 22, 23 StGB), die
Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in zwei bei Patrick F. in
drei Fällen (§ 308 Abs. 1 StGB) und Sachbeschädigung in zwei bei
Patrick F. in drei Fällen (§ 303 StGB) sowie im Falle von Patrick
F. die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (§ 310 Abs. 1 Nr. 2
StGB) zur Last gelegt.
Dem Beschuldigten Philipp W. wird im Haftbefehl neben der
mitgliedschaftlichen Beteiligung an der "Gruppe Freital" versuchter
Mord (§§ 211, 22, 23 StGB), gefährliche Körperverletzung (§§ 224 Abs.
1 Nr. 2 und 4 StGB), die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§
308 Abs. 1 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) sowie Beihilfe zur
versuchten gefährlichen Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4,
§§ 22, 23, 27 StGB), zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§
308 Abs. 1, § 27 StGB) und zur Sachbeschädigung (§ 303, 27 StGB)
vorgeworfen.
Über den Erlass der Haftbefehle wird nach Anhörung der
Beschuldigten entschieden werden.
III.
Den acht Beschuldigten wird vorgeworfen, sich spätestens ab Juli
2015 mit weiteren Gleichgesinnten zu der rechtsterroristischen
Vereinigung "Gruppe Freital" zusammengeschlossen zu haben, wobei die
Beschuldigten Timo S. und Patrick F. die zentralen Führungspositionen
übernommen haben sollen. Den bisherigen Ermittlungen zufolge war es
das Ziel der Vereinigung, Sprengstoffanschläge auf
Asylbewerberunterkünfte sowie Wohnprojekte von politisch
Andersdenkenden zu begehen. Zu diesem Zweck soll sich die Gruppierung
eine dreistellige Anzahl von pyrotechnischen Sprengkörpern
verschiedenen Typs aus Tschechien beschafft und bei den Beschuldigten
Justin S., Patrick F., Philipp W. und Maria K. verwahrt haben. Nach
dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind der
rechtsterroristischen Vereinigung bislang drei Sprengstoffanschläge
zuzurechnen:
-In der Nacht vom 19. auf den 20. September 2015 beging Patrick
F. den gegenwärtigen Erkenntnissen zufolge für die "Gruppe
Freital" einen Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital. Er
soll außen am Küchenfenster der Unterkunft einen pyrotechnischen
Sprengkörper angebracht und gezündet haben. Bei der Explosion des
Sprengkörpers wurde unter anderem die Fensterscheibe vollständig
zerstört. Die Bewohner der Unterkunft blieben von den umherfliegenden
Glassplittern der zerborstenen Fensterscheibe nur deshalb unverletzt,
weil sich zu dieser Zeit niemand von ihnen in der Küche aufhielt.
-In der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 2015 griffen nach den
bisherigen Ermittlungen die Beschuldigten Mike S., Patrick F., Timo
S., Justin S., Rico K. und Maria K. gemeinsam mit weiteren
Gleichgesinnten das Gebäude des Wohnprojekts "Mangelwirtschaft" in
Dresden an. Sie sollen Steine sowie pyrotechnische Sprengsätze auf
das Haus und zumindest teilweise auch gezielt auf erleuchtete
Fenster geworfen haben. Einer der Sprengkörper explodierte in der
Küche des Hauses. Dort schlug zudem ein Pflasterstein ein.
-In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2015 verübten
so der gegenwärtige Erkenntnisstand die Beschuldigten Timo S.,
Justin S., Maria K., Philipp W., Patrick F., Sebastian W. und Rico K.
einen Anschlag auf eine weitere Asylbewerberunterkunft in Freital.
Sie sollen pyrotechnische Sprengkörper an drei Fensterscheiben des
Gebäudes platziert und entzündet haben. Durch die umherfliegenden
Splitter der bei der Explosion der Sprengmittel zu Bruch gegangenen
Fensterscheiben erlitt einer der Bewohner mehrere Schnittwunden im
Gesicht. Zu schwereren oder gar tödlichen Verletzungen kam es nicht,
weil sich die übrigen Bewohner noch rechtzeitig im Flur der
Unterkunft in Sicherheit bringen konnten.
In welchem Umfang der rechtsterroristischen Vereinigung "Gruppe
Freital" weitere Anschläge zuzurechenen sind, bleibt den weiteren
Ermittlungen vorbehalten.
Die Festgenommenen werden im Laufe des heutigen und morgigen Tages
dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen
die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft
entscheiden wird.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
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Datum: 19.04.2016 - 08:56 Uhr
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