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Springmesser mitgeführt

ID: 1440556

(ots) - In der Kerschensteinstraße wurde am Mittwoch
(20.04.2016, 16.50 Uhr) ein 34-jähriger Fahrzeugführer kontrolliert.
Bei der Durchsicht seiner mitgeführten Bauchtasche endeckten die
Beamten ein Springmesser, bei dem die Klingenlänge mehr als 8,5 cm
betrug. Da das Führen eines Springmessers mit einer Klingenlänge über
8,5 cm verboten ist, muss der Mann mit einer Strafanzeige wegen
Verstoß gegen das Waffengesetz rechnen.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Michael Baron
Telefon: 0621-963-1030
E-Mail: pprheinpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/zQt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.




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Datum: 21.04.2016 - 09:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

Ludwigshafen



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