Zwei Namen weniger auf der Fahndungsliste
(ots) - Nach Festnahmen durch die Bundespolizei stehen nun
seit gestern zwei Namen weniger auf der Fahndungsliste.
Das erste Mal klickten kurz nach Mitternacht die Handfesseln.
Dabei wurde ein 29-jähriger polnischer Staatsangehöriger auf der
Autobahn bei Ludwigsdorf festgenommen. Gegen ihn lag ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg vor.
Dieser war ausgestellt worden, nachdem das Amtsgericht Ravensburg
wegen Bedrohung eine Geldstrafe angeordnet hatte. Der Verurteilte kam
seiner Zahlungspflicht i. H. v. 373,50 Euro schließlich nach und
reiste im Anschluss weiter.
Weniger Glück hatte später sein 42-jähriger Landsmann. Er war am
Morgen in der Görlitzer Bahnhofstraße angetroffen worden. Bei der
Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten fest,
dass die Staatsanwaltschaft Görlitz seinen Namen per Haftbefehl auf
die Fahndungsliste gesetzt hatte. Dem Haftbefehl lag ein Urteil des
Amtsgerichts Görlitz in Verbindung mit einem Urteil des Landgerichts
Bautzen wegen Körperverletzung zugrunde. Demnach hat der
Festgenommene eine elfmonatige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Noch am
Vormittag trat er seine Haft an.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 21.04.2016 - 11:21 Uhr
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