Führen eines 50-Km/h Rollers mit Mofaprüfbescheinigung
ID: 1441217
(ots) - Dassel -vo. Kreisstraße 515, Donnerstag, 21. April
2016, 22.59 Uhr. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle von drei
Kfz-Rollern auf der Kreisstraße zwischen Dassel und Erichburg, konnte
ein 17-jähriger aus Dassel für seinen führerscheinpflichtigen Roller
nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen. Gegen ihn wurde ein
Strafverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt untersagt und der
Jugendliche seinem Vater übergeben.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Einbeck
Pressestelle
Telefon: 05561/94978 0
Fax: 05561/94978 250
E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_northeim_osterode/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.04.2016 - 07:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1441217
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NOM
Stadt:
Einbeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Führen eines 50-Km/h Rollers mit Mofaprüfbescheinigung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Northeim/Osterode (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).