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Hohe Haftstrafen für Trio einer Crystal Schmugglerbande.

Gericht verhängt insgesamt 32 Jahre Freiheitsstrafe.

ID: 1441223

(ots) -
Am gestrigen Tag ging beim Landgericht Weiden nach aufwändiger
Beweisführung die Hauptverhandlung gegen drei Schmuggler
beziehungsweise Händler von Rauschgift zu Ende.

Gegen den angeklagten 49-jährigen Serben und den 55-jährigen
Slowaken verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von jeweils 11
Jahren, gegen den 46-jährigen Tschechen lautet das Urteil auf 10
Jahre Freiheitsstrafe.

Zur Vernehmung von Zeugen, deren Identitäten geheim gehalten
werden mussten, verlagerte das Landgericht Weiden die
Hauptverhandlung in die Räumlichkeiten des Oberlandesgerichts in
Nürnberg, da dort die Mittel zur audiovisuellen Vernehmung zur
Verfügung standen.

Nur über den Einsatz eines nicht öffentlich ermittelnden
Zollbeamten sowie unter Einbindung von Vertrauenspersonen gelang es,
an die Tätergruppierung heranzukommen und deren Struktur aufzuhellen.
Dabei kam es schon im frühen Stadium der Gesprächsführung zur
Sicherstellung von nahezu zwei Kilogramm Crystal, die zuvor in
haushaltsüblichen Klimageräten eingebaut und von Tschechien nach
Deutschland geschmuggelt worden waren.

In einem Fall hatten die Täter das Rauschgift in einem Straßencafé
in Weiden unaufgefordert und ohne Bezahlung angeboten, die
Schmuggelware sogar schon im hinter dem Lokal geparkten Fahrzeug
dabei gehabt.

"Gerade bei derart skrupellos und konspirativ agierenden Tätern
sind sowohl unter besonderem Schutz stehende Gewährspersonen aber
auch nicht öffentlich in Erscheinung tretende Ermittler unabdingbar.
Ohne diese Instrumentarien wäre dieses Ergebnis wohl nicht zu
erzielen gewesen!", so Jürgen Thiel, Sachgebietsleiter
Rauschgiftschmuggelbekämpfung beim Zollfahndungsamt München.

Die in diesem Verfahren sichergestellten rund zwei Kilogramm
Crystal waren von sehr guter Qualität und wiesen den mittlerweile




üblichen Wirkstoffgehalt zwischen 70 und 75% auf. Die sichergestellte
Menge hätte für bis zu 20.000 Konsumeinheiten reichen können.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Rauchgiftgeschäfte
seitens der Ermittlungsbehörden nicht provoziert worden waren.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt München
Pressesprecher
Christian Schüttenkopf
Telefon: 089 5109 1660
Fax: 089 5109 1180
E-Mail: presse.zfa_muenchen(at)extern.zfd.de
www.zoll.de


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Datum: 22.04.2016 - 07:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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