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Verbale Entgleisung der Rheinischen Post geht zu weit -

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert Chefredakteur nach DDR-Vergleich zur Klarstellung auf

ID: 1446677

(ots) - Die Rheinische Post überschreibt die Titelseite
ihrer Wochenendausgabe und einen Artikel in RP-Online mit
"Schießbefehl für Streifenpolizisten in NRW". Der BDK NRW findet
diese reißerische Schlagzeile nicht nur geschichtsvergessen sondern
auch geschmacklos. Auch ein Folgeartikel mit der weiteren Schlagzeile
"Jeder Dorfpolizist soll zum Mini-SEK werden" steigert das Niveau
nicht.

Der NRW-Landesvorsitzende Sebastian Fiedler richte sich daher mit
einem öffentlichen Appell an den Chefredakteur des Blattes:

"Verehrter Herr Michael Bröcker, das hätte ich Ihrem ansonsten
seriösen Blatt nicht zugetraut. Sie sollten wissen, dass der Begriff
Schießbefehl eng mit einem unrühmlichen Teil der deutschen Geschichte
verbunden ist. Ihn auch nur ansatzweise in den Kontext der
NRW-Polizei zur rücken, verbietet sich aus sich heraus auf das
Schärfste. Ich muss sicher nicht erwähnen, dass die NRW-Polizei fest
auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Alle Kolleginnen und Kollegen
haben einen Eid auf die Verfassung abgelegt. Verfassungswidrige
Befehle gibt es bei uns nicht. Eben gerade weil uns die Verfassung,
Recht und Gesetz die wichtigsten Richtwerte sind, können meine
Kolleginnen und Kollegen in bestimmten Extremsituationen, in denen
das Leben Unschuldiger unmittelbar gefährdet ist, das Eintreffen
unserer besonders trainierten und ausgestatteten Spezialeinheiten
eben nicht abwarten. Das ist im Kontext von Amoklagen übrigens nicht
neu. Auch unsere diesbezüglichen Trainings- und Einsatzkonzepte haben
nichts mit einem Schießbefehl gemein. Bereits nach dem schrecklichen
Anschlag auf Charlie Hebdo haben wir darauf hingewiesen, dass wir es
nun mit einer neuen Qualität planmäßig und paramilitärisch
ausgeführter Angriffe zu tun haben, bei denen naturgemäß zuerst alle
Kolleginnen und Kollegen mit Handlungs- und




Entscheidungserfordernissen konfrontiert sind, die im Augenblick des
Anschlages vor Ort sind. Das trifft nicht nur den sogenannten
Streifendienst, sondern alle Organisationseinheiten, die sich
zufällig oder planmäßig zu einem solchen Zeitpunkt an einem solchen
Ort befinden - gegebenenfalls natürlich auch die Kripo. Deswegen ist
es gut und richtig, dass mit neuen Trainings- und Einsatzkonzepten
einige unserer Forderungen umgesetzt werden. Damit ist aber längst
kein Optimum erreicht. Wir werden weiter ohne Tabus zum Beispiel
darüber diskutieren müssen, wie die Polizeibeamten in
Extremsituationen bei Schusswaffeneinsätzen eine bessere
Treffergenauigkeit erreichen können. Dabei wäre es im Interesse
meiner Kolleginnen und Kollegen und der Bürgerinnen und Bürger
wünschenswert, wenn diese Debatten von der Presse mit der notwendigen
Sachlichkeit begleitet werden und die Polizei in Nordrhein-Westfalen
als das dargestellt wird, was sie ist: Eine Polizei der Bürger, fest
auf dem Boden der Verfassung stehend, mit äußerst knappen Ressourcen
und dem überobligatorischen Bemühen, ihrem Auftrag so gut wie möglich
nachzukommen.

Sehr geehrter Herr Bröcker, ich bitte Sie vor dem Hintergrund der
vielen Opfer der DDR-Diktatur, die Vokabel "Schießbefehl"
zurückzunehmen und öffentlich richtigzustellen, dass die NRW-Polizei
nicht in einen solchen Kontext gerückt werden darf."




Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW (BDK NRW)
Telefon: +49 173 54 37 253
E-Mail: lavo.nrw(at)bdk.de
http://www.bdk.de/


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Datum: 01.05.2016 - 21:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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