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Freitag der 13. ist deutschlandweiter Rauchmeldertag

ID: 1452218

(ots) -
Jährlich sterben in Deutschland ca. 400 Personen an den Folgen
eines Brandes, 4000 werden dabei verletzt, etwa zwei Drittel von
ihnen werden im Schlaf überrascht. Daher ist der Slogan "Rauchmelder
retten Leben" wörtlich zu nehmen. Ab dem 01.01.2017 sind Rauchmelder
in Wohnräumen in NRW Pflicht, die Eigentümer sind für die
Installation verantwortlich. Die Feuerwehr Menden informiert in
diesem Artikel über das Thema Rauchmelder.

Schon mehrfach haben in Menden Rauchmelder schlimmeres verhindert.
Vor ungefähr einem Jahr hörten Bewohner in einem Mehrfamilienhaus in
Lendringsen das Piepsen eines Rauchmelders aus der Nachbarwohnung.
Sie alarmierten umgehend die Feuerwehr. Da auf Klingeln und Klopfen
niemand reagierte und Brandgeruch wahrnehmbar war, mussten sich die
Einsatzkräfte gewaltsam Zutritt verschaffen. Die Ursache für das
Auslösen der Rauchmelder und den Brandgeruch hat die Feuerwehr
schnell gefunden: Auf dem eingeschalteten Herd lag ein Holzbrett,
welches schon zu kokeln begonnen hatte. Die Bewohner waren nicht
daheim. Für die Feuerwehr Menden war dies ein "normaler" Einsatz,
doch für die Zweckmäßigkeit von Rauchmeldern ein Paradebeispiel. Sie
haben maßgeblich zur frühzeitigen Entdeckung des Entstehungsbrandes
beigetragen. Ein größerer Sachschaden oder wohlmöglich eine
lebensgefährliche Situation für die weiteren Bewohner des Hauses
konnte abgewendet werden. Vor allem nachts werden Brände in
Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im
Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der
Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge
hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im
Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Rauchmelderpflicht in NRW ab dem 01.01.2017

Doch leider sind immer noch nicht alle Wohnungen mit den kleinen




lebensrettenden Geräten ausgestattet - und das, obwohl zum 01.01.2017
die Ãœbergangsfrist zur Installation von Rauchmeldern verstreicht.
Bereits seit April 2013 sind Rauchmelder in NRW für Neubauten
Pflicht, ab dem kommenden Jahr müssen dann auch alle Bestandsbauten
ausgestattet sein.

Wer ist für die Anschaffung und Installation der Geräte
verantwortlich?

Dies regelt in NRW die Landesbauordnung, laut dieser ist für die
Anschaffung und Installation der Eigentümer der Wohnung / des Hauses
verantwortlich. Für die sogenannte Betriebsbereitschaft, also für die
Wartung und den Austausch der Batterien ist der jeweilige Mieter
verantwortlich. Für die Wartung kann es auch Sonderregelungen geben,
diese sollten im Mietvertrag festgehalten werden. Selbstverständlich
gilt die Pflicht nicht nur in Mietwohnungen, sondern auch in
Räumlichkeiten die der Eigentümer selber nutzt.

Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?

Die Landesbauordnung NRW schreibt einen Mindestschutz für jedes
Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg
zum Verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem
Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen,
benötigen Sie also 4 Rauchmelder). Optimal wäre es, wenn zusätzlich
auch Wohnzimmer, Keller und Dachboden mit den kleinen Geräten
ausgestattet werden. In der Küche sollte auf Rauchmelder verzichtet
werden, durch Kochdünste kann es zu Fehlauslösungen kommen. Hier kann
aber zum optimalen Schutz ein sogenannter Thermomelder installiert
werden, dieser reagiert nicht auf den Rauch oder Wasserdampf, sondern
auf Hitze.

Beim Kauf von Rauchmelder sollte darauf geachtet werden, dass das
Gerät mit dem CE-Logo und einer entsprechenden Prüfnummer
gekennzeichnet ist. Des Weiteren sollte der Verweis auf die Norm "EN
14604" zu finden sein. In dieser Norm sind wichtige Eigenschaften des
Rauchwarnmelders vorgeschrieben, z.B. die Lautstärke des Alarmtons
oder ein akustisches Warnsignal sobald die Batterie ausgetauscht
werden muss. Rauchwarnmelder mit dem VDS Zeichen erfüllen die
Mindestanforderungen des Verbandes der Sachversicherer.

Betrugsmasche "Rauchmelder-Kontrolleur"

Immer wieder gibt es Meldungen, dass sich Personen als
Kontrolleure für Rauchmelder ausgeben, um sich so Zutritt zu
Wohnungen zu verschaffen. Die Feuerwehr Menden weist an dieser Stelle
ausdrücklich darauf hin, dass eine behördliche Kontrolle nicht
vorgesehen ist, weder durch die Feuerwehr noch durch eine andere
Behörde. In Mietwohnungen, in denen der Rauchmelder durch den
Vermieter eingebaut wurde, werden solche Kontrollen in der Regel
angekündigt und die Mitarbeiter des Vermieters können sich dann auch
ausweisen. So besteht keine Notwendigkeit fremde Personen
unangemeldet in die Wohnung zu lassen.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Feuerwehr
Menden unter www.ff-menden.de, auf www.rauchmelder-lebensretter.de
oder bei den örtlichen Schornsteinfegern und Gewerbebetrieben, welche
sich auf den Brandschutz spezialisiert haben.

Zusatzinfo: Landesbauordnung NRW §49 Absatz 7

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils
mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder
angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt
und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet
oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31.
Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2
auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der
unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer
hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen."

Veröffentlichung bitte erst am 13.05.2016!




Rückfragen bitte an:

Freiwillige Feuerwehr Menden
Pressestelle
Christopher Reimann
Telefon: 02373/903-1698
E-Mail: creimann(at)ff-menden.de
http://www.ff-menden.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.05.2016 - 12:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: FW Menden
Stadt:

Menden



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