Autokorso und Siegesfeiern: Kein rechtfreier Raum!
(ots) - Bei einer Fußballeuropameisterschaft geht es
nicht nur auf dem Spielfeld, sondern oft auch bei den Fans sehr
emotional zu. Nicht selten überträgt sich die Freude nach einem
gewonnen Spiel vom Wohnzimmer auf die Straße. Bei den Siegesfeiern
auf der Straße oder den spontanen Autokorsos kommt es leider immer
wieder zu Eigen- und Fremdgefährdungen, die in der Folge zu Unfällen
mit Verletzten führten.
Daher weißt die Polizei auf folgendes hin:
-Auch bei spontanen Siegesfeiern oder Autokorsos gilt die
Straßenverkehrsordnung. -Bleiben sie als Fußgänger am sicheren
Fahrbahnrand und behindern oder gefährden sie nicht den
Fahrzeugverkehr. -Auch für die Fahrzeugführer gilt dieser Grundsatz:
keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. -Die
Gurtpflicht gilt auch im Autokorso - für alle Insassen im Pkw! -
Während der Fahrt ist das Hinauslehnen des Körpers aus den
Seitenfenstern bzw. den Schiebedächern ebenso wenig erlaubt wie das
Sitzen in Kofferräumen, auf Fahrzeugdächern oder Motorhauben. -Das
Anbringen von Fahnen oder Schals am Fahrzeug darf die Sicht des
Fahrers nicht beeinträchtigen. Auch dürfen diese Gegenstände während
der Fahrt nicht herabfallen können. -Achten Sie beim Autokorso auch
den Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden. -Die jeweiligen
Fahrinnen und Fahrer tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer
Insassen. -Ein besonderes polizeiliches Augenmerk liegt auf
alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Fahrer.
Die Polizei wird bei den Siegesfeiern das nötige
"Fingerspitzengefühl" walten lassen, die Verkehrsregeln dürfen aber
nicht außer Acht gelassen werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist
gefordert! Bei Straftaten, Gefährdungen oder Verkehrsverstößen gibt
es keinen Ermessensspielraum, die Polizei wird in diesen Fällen
konsequent einschreiten.(Ri)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle(at)polizei-rhein-sieg.de
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Datum: 09.06.2016 - 11:00 Uhr
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