++ Rollerfahrer ohne Führerschein, aber mit Haftbefehl ++
(ots) - ++ Rollerfahrer ohne Führerschein, aber mit
Haftbefehl ++
Am 11.07.2016 wird um 18.55 Uhr in Westerstede im Rahmen einer
mittels Lasermessgerät durchgeführten polizeilichen
Geschwindigkeitsüberwachung ein 41-jähriger Rollerfahrer angehalten,
der einen Fuß- und Radweg mit 47 km/h befährt. Im Verlaufe der
Kontrolle stellt sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer
erforderlichen Fahrerlaubnis ist und keine Versicherung für das
genutzte Fahrzeug vorliegt. Des Weiteren besteht gegen ihn ein
Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung aus dem Jahr 2008. Eigenen
Angaben zufolge hielt sich der Rollerfahrer zuletzt einige Jahre in
seinem Heimatland Polen auf und verbüßte dort eine Haftstrafe. Er
wurde am Messort festgenommen und am 12.07.2016 einem Richter
vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl gegen Erteilung von
Meldeauflagen außer Vollzug. Nun wird wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
ermittelt.
Gefertigt: POK Kiehm
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Datum: 12.07.2016 - 18:48 Uhr
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